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KEF-Bericht übergeben
Verlässliche finanzielle Basis für die ARD in den nächsten Jahren

Leipzig (ots)

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) hat heute den Bundesländern ihren 20. Bericht für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 übergeben.

"Die Empfehlungen der KEF an die Länder sind eine verlässliche finanzielle Basis für die ARD in den kommenden vier Jahren", sagte die ARD-Vorsitzende Karola Wille. "Auf dieser Grundlage können wir die digitale Transformation des föderalen Senderverbundes weiter fortsetzen und der Gesellschaft das liefern, was sie zu Recht von einem solidarisch finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwartet: Qualitätsjournalismus und hochwertige, vielfältige Angebote im Fernsehen, im Radio und Online." So habe die KEF im Sinne der Entwicklungsgarantie auch die Digitalprojekte DAB+ und DVB-T2 HD anerkannt.

Das von den Bundesländern beauftragte junge Angebot von ARD und ZDF im Internet soll im Herbst starten, ohne dass dafür zusätzlicher Finanzbedarf angemeldet wurde. Die KEF hat auch die Anstrengungen der ARD bei der Reform der Altersvorsorge gewürdigt. Im IT-Bereich sollen durch Zusammenarbeit zwischen den Landesrundfunkanstalten zusätzliche Synergien erschlossen werden. "Wir wollen auch auf weiteren Feldern die Möglichkeiten zu noch mehr Kooperation zugunsten der Beitragszahler ausloten", so Wille: "Der jetzt anerkannte Finanzierungsbedarf mit einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von 1,8 Prozent für die ARD ist ein positives Signal, auch wenn die KEF nicht alle unsere Anmeldungen berücksichtigt hat."

Wille begrüßte, dass die KEF den zusätzlich angemeldeten Finanzbedarf, der sich aus der Selbstverpflichtung der ARD für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Fernsehproduktionen ergibt, mit der Höhe von rund 150 Millionen Euro größtenteils anerkennt.

Damit könne die ARD die vielfältige Produzentenlandschaft in Deutschland weiter stärken und die Rahmenbedingungen für Innovation im Kreativsektor weiterentwickeln, auch wenn die Anmeldung nicht in voller Höhe berücksichtigt wurde, sagte Wille: "Die seit der Umstellung auf das Beitragsmodell im Jahr 2013 entstandenen Mehreinnahmen, die von uns nicht verwendet werden dürfen, hat die KEF nunmehr für den Zeitraum 2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt und macht sie so im Programm sichtbar", so Wille weiter.

Kritisch sieht die ARD allerdings, dass die KEF die nach der Bedarfsanmeldung vom Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen beschlossenen Einschränkungen der Werbemöglichkeiten im WDR-Hörfunk ab 2017 nicht mehr im 20. Bericht berücksichtigt hat und eine Prüfung der Kompensationshöhe erst für den nächsten Bericht avisiert hat. Die einseitige Verknappung im größten Bundesland hat wegen der bundesweiten Vermarktung von Hörfunkwerbung in sogenannten Kombi-Paketen auch deutliche Auswirkungen auf die anderen ARD-Landesrundfunkanstalten.

In ihrem Bericht schlägt das unabhängige Expertengremium den Ländern zudem vor, den Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 17,20 Euro zu senken. Hier regt die ARD an, stattdessen auch künftig aus Mehreinnahmen beim Rundfunkbeitrag wie schon in der Beitragsperiode 2013 bis 2016 Rücklagen zu bilden, um finanzielle Risiken wie die oben beschriebenen Werbeausfälle abzufedern. "Sofern eine solche neue Beitragsrücklage im Zeitraum 2017 bis 2020 nicht hierfür verwendet werden muss, kann sie dann für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Angebote ab 2021 herangezogen werden", sagte Wille.

Mit der Übergabe und Vorstellung des KEF-Berichts ist die zweite Phase des KEF-Verfahrens abgeschlossen. Über die endgültige Umsetzung entscheiden jetzt die 16 Landtage der Bundesländer im Rahmen eines neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags.

Pressekontakt:

ARD-Pressestelle
Steffen Grimberg
Sabine Krebs
0341/3006430/6431
Steffen.grimberg@mdr.de

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell

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