(Korrektur: Neuordnung des ARD-Finanzausgleichs aus eigener Kraft
Falsche Zahlen im letzten Absatz)
Berlin/Leipzig (ots)
Falsche Zahlen im letzten Absatz: RBB 7,10% statt 10%, SWR 18,10% statt 18,20%. Es folgt die korrigierte Meldung vom 14.09 - 11:00 Uhr.
Die ARD hat sich auf ihrer Sitzung in Berlin am 13.9.2016 geeinigt, den Finanzausgleich des Senderverbundes ab 1.1.2017 neu zu regeln.
Die ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin Prof. Dr. Karola Wille gegenüber den ARD-Gremien: "Wir haben die Neuregelung des ARD-Finanzausgleichs aus eigener Kraft gestemmt und damit die Solidargemeinschaft erneut unter Beweis gestellt. Somit sind auch die kleinen Landesrundfunkanstalten bis Ende 2020 bedarfsgerecht finanziert."
Den Neuregelungen beim Finanzausgleich müssen die Gremien der Landesrundfunkanstalten der ARD noch zustimmen.
Die Neuverhandlungen zum ARD-Finanzausgleich waren nötig geworden, weil mit dem 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrages die so genannte Finanzausgleichsmasse von bisher 1,0 auf 1,6 Prozent erhöht worden ist. Im Zuge dieser Erhöhung zahlen erstmals sieben Landesrundfunkanstalten in den Finanzausgleich ein. Dies ist durch den Wechsel zu einem neuen Beitragsmodell möglich geworden.
Neben der Aufbringung der Finanzausgleichsmasse wurde auch der Fernsehvertragsschlüssel für den Zeitraum 2017 bis 2020 neu festgesetzt. Dieser orientiert sich grundsätzlich am sogenannten Beitragsschlüssel und somit der Finanzkraft der jeweiligen Anstalt. Der Fernsehvertragsschlüssel regelt die Zulieferungsverpflichtungen zum Ersten Deutschen Fernsehen.
ARD-Fernsehvertragsschlüssel: BR 16,25 %; HR 7,45 %; MDR 10,60 %; NDR 17,50 %; RB 0,75 %; RBB 7,10 %; SR 1,25 %; SWR 18,10 %; WDR 21 %
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