Karola Wille: "Wir sind weiterhin verlässlicher Partner der Filmförderung"
München (ots)
Die ARD Intendantinnen und Intendanten haben auf ihrer Sitzung in München dem Abschluss des 12. Film-/Fernsehabkommens mit der Filmförderanstalt (FFA) zugestimmt. Das neue Abkommen läuft vom 01.01.2017 bis 31.12.2021. Außerdem haben sich die Intendantinnen und Intendanten mit der Novellierung des Filmförderungsgesetzes und der Besetzung der Fördergremien der FFA beschäftigt. Der Intendantenbeschluss steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
ARD-Vorsitzende Prof. Dr. Karola Wille: "Wir begrüßen die grundlegende Neustrukturierung des Gesetzes mit seinen neuen Akzenten: effizientere Förderung, Spitzenförderung für Weiterentwicklung besonders vielversprechender Drehbücher bis zur Drehreife, effektivere Entscheidungsstrukturen, stärkere Honorierung der Leistung der Produzenten, mehr Förderung für Kurzfilme - um nur Einiges zu nennen."
Der Deutsche Bundestag hat am 11. November das neue Filmförderungsgesetz (FFG) verabschiedet. Am 16. Dezember muss dieses Gesetz noch in den Bundesrat und soll am 01.01.2017 in Kraft treten.
Gleichzeitig besteht Anpassungsbedarf in Bezug auf das Film-/Fernsehabkommen zwischen ARD und ZDF und der FFA, das zeitgleich zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.
"Auch im 12. Film-/Fernsehabkommen bleibt es bei der Zusage, im Falle einer Unterschreitung der gesetzlichen Abgabepflicht den Differenzbetrag bis zu 5,5 Millionen Euro als freiwillige Geldleistung zur Verfügung zu stellen", sagte die ARD-Vorsitzende und Filmintendantin Karola Wille. "Auch die weiteren freiwilligen Leistungen, die die ARD-Landesrundfunkanstalten in die Filmförderung der FFA einbringen - wie Medialeistungen und Mittel für Gemeinschaftsproduktionen - stellen wir in gleicher Höhe zur Verfügung", so Wille.
Insgesamt beläuft sich die Förderung so auf über neun Millionen Euro pro Jahr.
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