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ARD und ZDF: Neue Rahmenbedingungen für geförderte Gemeinschafts-produktionen - "Weiterer Beitrag zur Stärkung unabhängiger Produzenten"

Köln/Mainz (ots)

ARD und ZDF haben sich mit der
Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten e.V. und dem
Verband Deutscher Spielfilmproduzenten e.V. auf neue vertragliche
Rahmenbedingungen für geförderte Kinokoproduktionen geeinigt. Die
öffentlich-rechtlichen Sender reduzierten dabei auf freiwilliger
Basis die Rechtelaufzeit in der sogenannten ersten Nutzungsphase von
sieben auf fünf Jahre. "Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur
Stärkung der unabhängigen Produzenten", so Jörn Klamroth,
Geschäftsführer der ARD-Filmhandelstochter Degeto. Nach den Worten
des stellvertretenden ZDF-Programmdirektors Hans Janke belegt die
Einigung, dass Sender und Spielfilmverbände "in Eigenregie zu
vernünftigen Vertragsbedingungen kommen können". Weiter gehender
staatlicher Regulierungsmaßnahmen - beispielsweise im Rahmen einer
Novellierung des Filmfördergesetzes - bedürfe es nicht.
Rückfragen:
Rüdiger Oppers, ARD-SprecherTel.: 0221/2201867

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