ARD-Intendanten beschließen neue Regeln für Kurt-Magnus-Preis für Radiotalente
Köln (ots)
Die ARD-Intendanten haben auf Vorschlag der ARD-Hörfunkkommission neue Regeln für den Kurt-Magnus-Preis, den Förderpreis für junge Radiotalente der ARD, beschlossen. Künftig sollen nur noch fünf statt bis zu zehn Preisen zu Ehren des deutschen Rundfunkpioniers Kurt Magnus vergeben werden. Wie bisher kann jede Rundfunkanstalt eine Journalistin oder einen Journalisten für den jährlichen Preis nominieren. Die von der Jury festgelegte Rangfolge der Preisträger soll außerdem künftig veröffentlicht werden. Das Höchstalter der zum Wettbewerb zugelassenen Nachwuchsjournalisten wurde auf 35 Jahre festgesetzt. Das Preisgeldvolumen wird mit 25.000 Euro unverändert bleiben.
Durch die neue Satzung wird der Handlungsspielraum der Jury erweitert. "Wir erhoffen uns von diesen neuen Regeln einen stärkeren Wettbewerbscharakter und eine gezieltere Förderung herausragender Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten des öffentlich-rechtlichen Radios", sagte die Vorsitzende der ARD-Hörfunkkommission Monika Piel. "Künftig wird es pro Jahr zwar weniger Preis-trägerinnen und Preisträger geben, dafür gewinnt die Auszeichnung ideell und finanziell an Gewicht."
Der Kurt-Magnus-Preis wurde Mitte März 2002 zum 40. Mal vergeben. Jährlich wird er an herausragende junge Hörfunkjournalistinnen und - journalisten verliehen. Mit der von der Dr. Kurt-Magnus-Stiftung getragenen Auszeichnung wird den Leistungen von Kurt Magnus beim Aufbau des Rundfunks in der Weimarer Republik und im Nachkriegsdeutschland gedacht. Magnus hatte in den 20er Jahren die Berliner "Funkstunde AG" gegründet, die das erste deutsche Radioprogramm ausstrahlte. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er beim Hessischen Rundfunk Vorsitzender des Rundfunkrates (1949-1951) und später des Verwaltungsrates.
Rückfragen: ARD-Sprecher Rüdiger Oppers, Tel. 0221/220-1867
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