Plog: Ausbleiben der Gebührenanpassung ab 2005 hätte gravierende Auswirkungen auf das Programm
Hamburg (ots)
Sollte eine Anpassung der Rundfunkgebühren ab 2005 an gestiegene Kosten ausbleiben, hätte dies zwangsläufig gravierende Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auf diesen Zusammenhang hat der ARD-Vorsitzende Prof. Jobst Plog hingewiesen. Plog bezog sich dabei auf eine von der Illustrierten "Focus" zitierte Äußerung des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, der eine Erhöhung der Gebühr bis 2008 für ausgeschlossen halte. Plog: "Wer die Gebühr acht Jahre lang auf Eis legen will, kann nicht gleichzeitig davon ausgehen, dass sich die ARD zum Beispiel bei der Übertragung wichtiger Sportereignisse engagiert. Bliebe die von uns angemeldete moderate Anpassung aus, läge auf der Hand, dass Etats umgeschichtet werden müssten - die Fußball-WM 2006 oder gegebenenfalls auch die Bundesliga könnte die ARD dann nicht stemmen."
Als hilfreich bezeichnete Plog Äußerungen des CSU-Fraktionsvorsitzenden im bayerischen Landtag, Alois Glück. Glück hatte sich in der vergangenen Woche in einem Gespräch mit der Nürnberger Zeitung gegen ein politisch verordnetes Einfrieren der Gebühr ausgesprochen, das weder sachlich geboten noch rechtlich möglich sei.
Plog sagte weiter, das von Stoiber im "Focus" angemahnte "neuen Denken" finde in der ARD längst statt. Beispielsweise umfasse die föderal aufgebaute ARD seit dem 1. Mai nur noch neun Landesrundfunkanstalten - gegenüber 16 Bundesländern. Mit ihrer jetzt gefundenen Struktur sei die ARD gut aufgestellt. Zudem ziehe die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Sendern einen pauschalen Rationalisierungsfaktor von deren Bedarfsanmeldungen ab.
Plog verwies zugleich auf das staatsferne Verfahren der Gebührenfestsetzung: "Derzeit rechnet die KEF unsere Anmeldungen durch, erst anschließend sind die Länder an der Reihe." Ihnen obliege es, die KEF-Empfehlung auf ihre Sozialverträglichkeit hin zu prüfen. Dieses Verfahren resultiere aus dem 8. Rundfunkurteil vom 22.2.1994.
Martin Gartzke ARD Pressesprecher c/o NDR Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg Tel. 040/4156-2300 Fax 040/4156-2199
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