Europäische Kommission bestätigt Auftrag und Gebührenfinanzierung von ARD und ZDF
München (ots)
Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat heute im Rahmen eines Vorprüfverfahrens die wichtige gesellschaftliche und demokratische Rolle von ARD und ZDF bestätigt. In einem angekündigten Brief an die Bundesregierung, dessen wesentlicher Inhalt heute vorab bekannt gegeben wurde, wies sie den Vorwurf des Verbands privater Rundfunkanbieter in Deutschland (VPRT) zurück, bei der Gebührenfinanzierung handle es sich um eine unzulässige Beihilfe.
Der ARD-Vorsitzende Dr. Thomas Gruber (Bayerischer Rundfunk) erklärt dazu: "Die Kommission erkennt an, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, dass diese Kompetenz vom technischen Übertragungsweg abhängig sein soll. Das ist äußerst problematisch, denn damit wäre die Entwicklungsgarantie von ARD und ZDF in der digitalen Welt in Frage gestellt."
Weiter sagt Gruber: "Der seit vielen Jahren existierende Dissens zwischen Deutschland und der Kommission darüber, ob die Rundfunkgebühr überhaupt eine Beihilfe darstellt, wird solange fortbestehen, bis es dazu ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt. Positiv ist, dass die Kommission unsere Gebührenfinanzierung nicht in Frage stellt."
Gesprächsbereitschaft signalisiert der ARD-Vorsitzende beim Thema Transparenz: "Die ARD hat viele ihrer gewerblichen Tätigkeiten längst in selbständige Tochtergesellschaften ausgelagert und geht damit sogar über die europarechtlichen Anforderungen für eine getrennte Buchführung hinaus. Wir haben aber der Kommission bereits signalisiert, dass wir bereit sind, auch über weitere Transparenz- Maßnahmen nachzudenken. Wir sind deshalb zuversichtlich, uns hier im Zusammenwirken mit den Bundesländern mit der Kommission zu einigen."
Auf Unverständnis stößt bei Gruber allerdings die Kritik der Kommission, die Länder hätten den Auftrag von ARD und ZDF nicht hinreichend konkretisiert: "Die Bundesländer haben hier ihre Hausaufgaben längst gemacht. Mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags im letzten Jahr wird der Online-Auftrag von ARD und ZDF präzise beschrieben. Wir haben seither die gesetzliche Verpflichtung, detaillierte Programmleitlinien zu veröffentlichen. Von der Kommission können wir erwarten, dass sie auf die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie der Rundfunkanstalten Rücksicht nimmt."
Der ARD-Vorsitzende: "Wir werden jetzt offen und konstruktiv mit den Ländern und der Kommission über geeignete Maßnahmen sprechen, wie den Anliegen beider Seiten angemessen Rechnung getragen werden kann. Wir werden damit mehr Rechtssicherheit haben. In Zukunft haben die Versuche des VPRT keine Chance mehr, die Länder über Brüssel unter Druck zu setzen."
Gruber will mit seiner endgültigen Einschätzung aber noch abwarten, bis die ARD den Brief der Generaldirektion Wettbewerb auswerten konnte.
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