Mehr Kontrolle hat niemand in Europa
Gremienvorsitzende der ARD
fordern von der EU-Kommission die Anerkennung der Einmaligkeit des
binnenpluralen deutschen Rundfunksystems *
München (ots)
Die Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD begrüßt die Resolution des Europarates zum grenzüberschreitenden Medienpluralismus vom 10./11. März 2005, in welcher er die Unverzichtbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter hervorhebt.
Der Europarat bezeichnet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ein besonders wichtiges Element des sozialen Zusammenhalts, als essentiellen Faktor pluralistischer Kommunikation und Spiegel kultureller Vielfalt. Die Europaratsmitglieder - zu welchen auch die EU zählt - haben sich in dieser Resolution verpflichtet, einen starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag dynamisch weiterzuentwickeln.
Die Gremienvorsitzenden der ARD fordern die EU-Kommission auf, diese Verpflichtung bei ihrer Politik gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk umzusetzen und insbesondere bei der Anwendung der Regeln des Europäischen Beihilferechts, der Fernsehrichtlinie und der geplanten Dienstleistungsrichtlinie zu berücksichtigen. Darüber hinaus weisen sie die in der informellen Mitteilung vom 3. März 2005 zum Ausdruck gebrachte Auffassung der EU-Kommission, der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei nicht ausreichend bestimmt und kontrolliert, zurück.
Die Kompetenz zur Bestimmung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt bei den Mitgliedstaaten. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 GG setzt der deutsche Rundfunkgesetzgeber unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den Rahmen, welcher u. a. durch Selbstverpflichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter konkretisiert wird.
Die Kontrolle über die Erfüllung und Einhaltung dieses öffentlichen Auftrages ist flächendeckend gewährleistet. Die binnenplurale Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch die Gremien der Landesrundfunkanstalten, die ARD-Konferenz der Gremienvorsitzenden und durch den ARD-Programmbeirat garantiert die effiziente Kontrolle unmittelbar in den Anstalten und beim Programm. Als Vertreter der Allgemeinheit und Repräsentanten der Gesellschaft überwachen die Gremien staatsfern den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie üben Beratungs-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte aus, durch die sie den Funktionsauftrag maßgeblich mitgestalten.
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* Wortlaut einer Resolution der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz; beschlossen am 12. April 2005 in Frankfurt am Main
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