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Beihilfeverfahren: Weichen für eine Einigung mit der Europäischen Kommission gestellt

München (ots)

"Die Weichen für eine Einigung mit der
Europäischen Kommission sind gestellt", kommentierte der
ARD-Vorsitzende Thomas Gruber die Stellungnahme Deutschlands auf das
Schreiben der Generaldirektion Wettbewerb vom 3. März im
Beihilfeverfahren zu ARD und ZDF. Die Antwort von Bund und Ländern
auf die vorläufige Rechtsmeinung aus Brüssel wurde heute Morgen
abgeschickt.
Die Länder hätten deutlich gemacht, dass die Regelungen des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland mit dem
Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, erklärte der ARD-Vorsitzende. So
halten die Länder an ihrer Rechtsauffassung fest, dass es sich bei
der Gebührenfinanzierung in Deutschland nicht um eine staatliche
Beihilfe handelt. Durch das in Europa einzigartige deutsche Verfahren
der Gebührenfestsetzung werde eine Überkompensation zuverlässig
verhindert. Zugleich machen die Länder aber auch eine Reihe von
Angeboten für zweckdienliche Maßnahmen mit dem Ziel, das Verfahren
einvernehmlich und zügig zu beenden.
Gruber: "Wir begrüßen, dass die Länder zum Ausdruck gebracht
haben, dass der Auftrag von ARD und ZDF nach dem Amsterdamer
Protokoll dynamisch zu verstehen ist. Dazu gehören auch die neuen
Dienste unabhängig von der technischen Plattform. Die
Rundfunkanstalten sind dafür gehalten, die
Selbstverpflichtungserklärungen bei Online- Diensten und digitalen
Kanälen noch deutlicher zu fassen."
Die Bundesrepublik verweist auf die jüngste Resolution des
Europarats vom 11. / 12. März 2005, die eine Lanze für den
unabhängigen und von der programmlichen Kontrolle freien öffentlich-
rechtlichen Rundfunk bricht. Mit dieser Resolution wird dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der digitalen Welt eine erhebliche
Aufgabe für die Sicherung des Medienpluralismus und der
Meinungsvielfalt zugewiesen.
Eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit dem Auftrag des
öffentlich- rechtlichen Rundfunks spielt die Kontrolle der
Rundfunkanstalten durch die Gremien. Dazu Gruber: "Für uns ist
wichtig, die Funktion des deutschen Aufsichtssystems über den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich zu machen. Die Länder haben
in ihrer Antwort zurecht klar gestellt, dass Rundfunk- und
Verwaltungsräte zwar interne Aufsichtsorgane sind, gleichwohl aber
ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit von den Anstalten wahrnehmen
und damit sogar noch effektiver agieren können, als externe
Kontrollgremien."
Zum Vorschlag der Länder, eine staatsvertragliche Grundlage für
die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den öffentlich-
rechtlichen und den gewerblichen Tätigkeiten zu schaffen, sagte der
ARD-Vorsitzende: "Dies liegt ganz auf unserer Linie. Wir haben der
Kommission bereits im letzten Herbst signalisiert, dass wir schon im
Eigeninteresse dem Anspruch auf Transparenz gerecht werden wollen.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung."
"Ganz wichtig ist für uns auch," sagte Gruber, "dass nach der
Stellungnahme der Länder das Prinzip exklusiver Rechte bei der Live-
Berichterstattung über Sportereignisse unangetastet bleiben soll.
Jeder Rundfunkveranstalter braucht Programmelemente, die das Programm
unverwechselbar machen. Sportübertragungen sind ein wichtiger
Bestandteil unseres Programmauftrags. Die Länder haben deutlich
gemacht, dass der Vorwurf, wir verzerrten durch überhöhte Preise den
Wettbewerb, jeglicher Grundlage entbehrt. Dabei versteht es sich von
selbst, dass wir keine Rechte horten oder ungenutzt lassen. Dafür
sorgt bereits unsere umfängliche Praxis der Sublizenzierung."
ARD-Pressestelle (BR)
Rundfunkplatz 1
80300 München
Tel: 089 / 5900 2176
Fax: 089 / 5900 3366

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