Beihilfeverfahren: Weichen für eine Einigung mit der Europäischen Kommission gestellt
München (ots)
"Die Weichen für eine Einigung mit der Europäischen Kommission sind gestellt", kommentierte der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber die Stellungnahme Deutschlands auf das Schreiben der Generaldirektion Wettbewerb vom 3. März im Beihilfeverfahren zu ARD und ZDF. Die Antwort von Bund und Ländern auf die vorläufige Rechtsmeinung aus Brüssel wurde heute Morgen abgeschickt.
Die Länder hätten deutlich gemacht, dass die Regelungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, erklärte der ARD-Vorsitzende. So halten die Länder an ihrer Rechtsauffassung fest, dass es sich bei der Gebührenfinanzierung in Deutschland nicht um eine staatliche Beihilfe handelt. Durch das in Europa einzigartige deutsche Verfahren der Gebührenfestsetzung werde eine Überkompensation zuverlässig verhindert. Zugleich machen die Länder aber auch eine Reihe von Angeboten für zweckdienliche Maßnahmen mit dem Ziel, das Verfahren einvernehmlich und zügig zu beenden.
Gruber: "Wir begrüßen, dass die Länder zum Ausdruck gebracht haben, dass der Auftrag von ARD und ZDF nach dem Amsterdamer Protokoll dynamisch zu verstehen ist. Dazu gehören auch die neuen Dienste unabhängig von der technischen Plattform. Die Rundfunkanstalten sind dafür gehalten, die Selbstverpflichtungserklärungen bei Online- Diensten und digitalen Kanälen noch deutlicher zu fassen."
Die Bundesrepublik verweist auf die jüngste Resolution des Europarats vom 11. / 12. März 2005, die eine Lanze für den unabhängigen und von der programmlichen Kontrolle freien öffentlich- rechtlichen Rundfunk bricht. Mit dieser Resolution wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der digitalen Welt eine erhebliche Aufgabe für die Sicherung des Medienpluralismus und der Meinungsvielfalt zugewiesen.
Eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit dem Auftrag des öffentlich- rechtlichen Rundfunks spielt die Kontrolle der Rundfunkanstalten durch die Gremien. Dazu Gruber: "Für uns ist wichtig, die Funktion des deutschen Aufsichtssystems über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich zu machen. Die Länder haben in ihrer Antwort zurecht klar gestellt, dass Rundfunk- und Verwaltungsräte zwar interne Aufsichtsorgane sind, gleichwohl aber ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit von den Anstalten wahrnehmen und damit sogar noch effektiver agieren können, als externe Kontrollgremien."
Zum Vorschlag der Länder, eine staatsvertragliche Grundlage für die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den öffentlich- rechtlichen und den gewerblichen Tätigkeiten zu schaffen, sagte der ARD-Vorsitzende: "Dies liegt ganz auf unserer Linie. Wir haben der Kommission bereits im letzten Herbst signalisiert, dass wir schon im Eigeninteresse dem Anspruch auf Transparenz gerecht werden wollen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung."
"Ganz wichtig ist für uns auch," sagte Gruber, "dass nach der Stellungnahme der Länder das Prinzip exklusiver Rechte bei der Live- Berichterstattung über Sportereignisse unangetastet bleiben soll. Jeder Rundfunkveranstalter braucht Programmelemente, die das Programm unverwechselbar machen. Sportübertragungen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Programmauftrags. Die Länder haben deutlich gemacht, dass der Vorwurf, wir verzerrten durch überhöhte Preise den Wettbewerb, jeglicher Grundlage entbehrt. Dabei versteht es sich von selbst, dass wir keine Rechte horten oder ungenutzt lassen. Dafür sorgt bereits unsere umfängliche Praxis der Sublizenzierung."
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