ARD will Rechtssicherheit für öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland
München (ots)
Die Intendanten der ARD haben sich in Bremen intensiv mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt. Die Repräsentanten der deutschen Landesrundfunkanstalten sind dabei zu der Feststellung gelangt, dass das jüngste Verfahren der Gebührenfestsetzung Defizite aufweist, die von der ARD nicht hingenommen werden können. Der öffentlich-rechtliche Senderverbund wird deshalb Verfassungsbe- schwerde einlegen. Gleichwohl bietet die ARD den Ländern ernsthafte Gespräche an, mit dem Ziel, Rechtssicherheit für die Zukunft herzustellen. Als Grundlage für solche Gespräche will die ARD den Ländern in Kürze eigene Überlegungen übermitteln.
ARD-Vorsitzender Thomas Gruber: "Die Intendanten haben sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht. Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In Abwägung der Güter haben wir keine andere Möglichkeit gesehen. Natürlich ist die ARD nach wie vor ernsthaft daran interessiert, gemeinsam mit den Ländern auszuloten, ob es andere Mittel und Wege geben könnte, die verhindern, dass sich die diesmal beanstandeten Mängel wiederholen."
Kernpunkt der Auseinandersetzung ist laut Gruber nicht das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehlt, nachdem sich die Politik über die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hinweggesetzt hat.
Gruber: "Trotz spürbarer finanzieller Einschnitte, die sich auch im Programm bemerkbar machen, steht für die ARD im Vordergrund, dass angesichts der grundsätzlichen Bedeutung, die der Integrität des Gebührenfestsetzungsverfahrens zukommt, Klarheit und Rechtssicherheit hergestellt werden muss. Darüber hinaus geht es der ARD um die Sicherung der Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion mit der EU-Kommission wollen wir hier jedes mögliche Missverständnis von vornherein ausschließen. Bekanntermaßen hat die EU-Kommission die deutsche Rundfunkgebühr als staatliche Beihilfe eingestuft. Nicht nur ARD und ZDF, sondern auch die Länder haben bereits deutlich gemacht, dass sie hier eine andere Position vertreten. Öffentlich- rechtlicher Rundfunk in Deutschland ist ganz bewusst keine staatliche Veranstaltung."
Nicht zuletzt deshalb habe auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Gebührenurteil 1994 festgelegt, dass der Gesetzgeber nur dann von einer KEF-Empfehlung abweichen darf, wenn die Gründe hierfür nachprüfbar sind. Nach der Auffassung des höchsten deutschen Gerichts erschöpfen sich solche Gründe im Wesentlichen "in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer".
Gruber: "Die genannten Anforderungen sind nach Auffassung der ARD im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Die in der amtlichen Begründung zum jüngsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angegebenen Argumente haben mit dem Kriterium einer angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer nichts zu tun. Soweit auf konkrete Einsparpotenziale abgestellt wird, sind Fragen des Finanzbedarfs der ARD berührt, deren Prüfung in die ausschließliche Zuständigkeit der KEF fallen. Davon abgesehen ist nicht erkennbar und mithin nicht nachprüfbar, weshalb die angeführten Gründe ausgerechnet zu einer Reduzierung des KEF-Vorschlags um EUR 0,21 führen.
Die ARD sieht sich in der Pflicht, für den Fortbestand eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sorge zu tragen und erachtet es deshalb als unabdingbar, dass sich die genannten Verfahrensmängel in der Zukunft nicht wiederholen. Mehr Rechtsklarheit liegt im Interesse aller Beteiligten."
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