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ARD Presse

ARD will Rechtssicherheit für öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland

München (ots)

Die Intendanten der ARD haben sich in Bremen
intensiv mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt. Die
Repräsentanten der deutschen Landesrundfunkanstalten sind dabei zu
der Feststellung gelangt, dass das jüngste Verfahren der
Gebührenfestsetzung Defizite aufweist, die von der ARD nicht
hingenommen werden können. Der öffentlich-rechtliche Senderverbund
wird deshalb Verfassungsbe- schwerde einlegen. Gleichwohl bietet die
ARD den Ländern ernsthafte Gespräche an, mit dem Ziel,
Rechtssicherheit für die Zukunft herzustellen. Als Grundlage für
solche Gespräche will die ARD den Ländern in Kürze eigene
Überlegungen übermitteln.
ARD-Vorsitzender Thomas Gruber: "Die Intendanten haben sich ihre
Entscheidung nicht leicht gemacht. Es geht um den Grundwert der
Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In Abwägung der
Güter haben wir keine andere Möglichkeit gesehen. Natürlich ist die
ARD nach wie vor ernsthaft daran interessiert, gemeinsam mit den
Ländern auszuloten, ob es andere Mittel und Wege geben könnte, die
verhindern, dass sich die diesmal beanstandeten Mängel wiederholen."
Kernpunkt der Auseinandersetzung ist laut Gruber nicht das
konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben
fehlt, nachdem sich die Politik über die Empfehlung der unabhängigen
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) hinweggesetzt hat.
Gruber: "Trotz spürbarer finanzieller Einschnitte, die sich auch
im Programm bemerkbar machen, steht für die ARD im Vordergrund, dass
angesichts der grundsätzlichen Bedeutung, die der Integrität des
Gebührenfestsetzungsverfahrens zukommt, Klarheit und Rechtssicherheit
hergestellt werden muss. Darüber hinaus geht es der ARD um die
Sicherung der Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Auch vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion mit der
EU-Kommission wollen wir hier jedes mögliche Missverständnis von
vornherein ausschließen. Bekanntermaßen hat die EU-Kommission die
deutsche Rundfunkgebühr als staatliche Beihilfe eingestuft. Nicht nur
ARD und ZDF, sondern auch die Länder haben bereits deutlich gemacht,
dass sie hier eine andere Position vertreten. Öffentlich- rechtlicher
Rundfunk in Deutschland ist ganz bewusst keine staatliche
Veranstaltung."
Nicht zuletzt deshalb habe auch das Bundesverfassungsgericht in
seinem Gebührenurteil 1994 festgelegt, dass der Gesetzgeber nur dann
von einer KEF-Empfehlung abweichen darf, wenn die Gründe hierfür
nachprüfbar sind. Nach der Auffassung des höchsten deutschen Gerichts
erschöpfen sich solche Gründe im Wesentlichen "in Gesichtspunkten des
Informationszugangs und der angemessenen Belastung der
Rundfunkteilnehmer".
Gruber: "Die genannten Anforderungen sind nach Auffassung der ARD
im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Die in der amtlichen Begründung
zum jüngsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angegebenen Argumente
haben mit dem Kriterium einer angemessenen Belastung der
Rundfunkteilnehmer nichts zu tun. Soweit auf konkrete
Einsparpotenziale abgestellt wird, sind Fragen des Finanzbedarfs der
ARD berührt, deren Prüfung in die ausschließliche Zuständigkeit der
KEF fallen. Davon abgesehen ist nicht erkennbar und mithin nicht
nachprüfbar, weshalb die angeführten Gründe ausgerechnet zu einer
Reduzierung des KEF-Vorschlags um EUR 0,21 führen.
Die ARD sieht sich in der Pflicht, für den Fortbestand eines
unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sorge zu tragen und
erachtet es deshalb als unabdingbar, dass sich die genannten
Verfahrensmängel in der Zukunft nicht wiederholen. Mehr
Rechtsklarheit liegt im Interesse aller Beteiligten."
ARD-Pressestelle
Tel. 089/5900-2176

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell

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