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Vorschlag der ARD-Intendanten:
Nur Grundgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

Schwerin, 13. September 2006 (ots)

Die Intendantin und die
Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten haben sich auf ihrer 
Sitzung in Schwerin nochmals eingehend mit Fragen der 
Rundfunkgebührenpflicht nach Auslaufen des Moratoriums für 
internetfähige Rechner zum 31. Dezember 2006 befasst.
Sie weisen darauf hin, dass ab 2007 nicht - wie vielfach völlig 
falsch dargestellt - eine gesonderte PC-Gebühr eingeführt wird, 
sondern nur eine befristete Ausnahmevorschrift entfällt und damit 
weiterhin die Gebührenpflicht an das Bereithalten eines 
Rundfunkempfangsgeräts geknüpft ist.
Für eine Gebührenpflicht neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sollte 
nach Ansicht der Intendanten der Stand der technischen Entwicklung 
maßgebend sein: Während über das Internet derzeit bereits fast 
sämtliche öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Radioangebote live
empfangbar sind, sieht die Situation beim so genannten 
Video-Streaming von Fernsehprogrammen gänzlich anders aus. Im 
Internet wird die Fernsehwelt nicht annähernd so abgebildet, wie es 
beim Radio der Fall ist.
Vor diesem Hintergrund schlagen die ARD-Intendanten eine Auslegung
der Vorschriften des Rundfunkgebührenrechts vor, die - solange sich 
das duale Rundfunksystem für ein Fernsehangebot über Internet nicht 
einmal ansatzweise abbildet - für neuartige Rundfunkempfangsgeräte 
nur von einer Rundfunkgebühr in Höhe der Grundgebühr (5,52 Euro) 
ausgeht.
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber stellt dazu fest: "Ich halte 
dies für eine vernünftige Lösung im Interesse der Gebührenzahler. Mit
einer Rundfunkgebühr für neuartige Geräte wird ohnehin nur belastet, 
wer nicht einmal ein herkömmliches Radiogerät angemeldet hat. Dies 
dürfte in Privathaushalten, aber auch im gewerblichen Bereich eher 
die Ausnahme sein."
Die Intendantin und die Intendanten wenden sich mit ihrem 
Vorschlag zur Auslegung gebührenrechtlicher Vorschriften nunmehr an 
die Länder mit der Bitte um Prüfung, ob diese Auffassung dort geteilt
wird. ARD-Vorsitzender Thomas Gruber: "Jetzt ist es Sache der Länder,
zu entscheiden, ob sie sich diese Auslegung des Gebührenrechtes zu 
eigen machen können. Ich habe die Hoffnung, dass die 
Rundfunkkommission der Länder auf ihrer Sitzung am 21./22. September 
in diesem Sinne entscheiden wird."
Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD unter ihrem Vorsitzenden 
Bernd Lenze hat sich ebenfalls des Themas angenommen und trägt die 
Entscheidung der Intendanten, für neuartige Rundfunkempfangsgeräte 
bis auf weiteres lediglich eine Grundgebühr zu erheben, inhaltlich 
voll mit.
Bernd Lenze: "Da bereits ein angemeldetes Autoradio dazu führt, 
dass sämtliche neuartigen Rundfunkempfangsgeräte pro Betriebsstätte 
gebührenfrei sind, dürfte dies auch für die gewerbliche Wirtschaft 
eine akzeptable Lösung sein."
ARD-Pressestelle
Telefon: 089 / 5900 - 2176

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