Zur Sendezeitverschiebung der WDR-Produktion "Wut" im Ersten Deutschen Fernsehen erklärt der ARD-Vorsitzende Dr. Thomas Gruber:
München (ots)
"Die ARD ist gebunden an den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie an weitere ARD-weit gültige Richtlinien und Kriterien zum Jugendschutz. Das und nur das ist der Grund, weshalb die vom WDR eingebrachte Produktion 'Wut' nicht vor 22.00 Uhr im Ersten gezeigt werden kann. Müßig ist es, der ARD fragwürdige Motive für diese Entscheidung zu unterstellen. Die Einhaltung des Jugendschutzes ist kein Zeichen für mangelnde Courage, sondern die selbstverständliche Pflicht eines jeden ARD-Intendanten. Im Übrigen hat dem geänderten Programmablauf am Freitag nach Feststellung von Programmdirektor Dr. Günter Struve kein Intendant der ARD-Landesrundfunkanstalten widersprochen."
Zur Chronologie: Bei einer Sitzung der ARD-Jugendschutzbeauftragten Ende August waren alle Anwesenden übereinstimmend der Ansicht, dass der Film nach FSK-Gesichtspunkten nicht für eine Ausstrahlung um 20.15 Uhr geeignet ist. Dies wurde dem WDR als einbringendem Sender schon damals mitgeteilt. Nachdem die einbringende Anstalt trotz der Bedenken der Jugendschutzbeauftragten und gegen den Rat von Juristen an dem ursprünglichen Ausstrahlungstermin festgehalten hatte, mussten sich in der vergangenen Woche die Intendantin und die Intendanten mit dem Fall beschäftigen. Ergebnis: Der Einschätzung der Jugendschutzbeauftragten ist Folge zu leisten. Der Film kann frühestens um 22.00 Uhr im ARD-Gemeinschaftsprogramm gesendet werden. Nach den ARD-Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Fernsehsendungen (Ziffer 2.2.) darf "Gewalt in Spielhandlungen [...] nicht als Mittel der Konfliktlösung propagiert werden". In dem vorliegenden Film wird nach Ansicht der ARD-Jugendschutzbeauftragten Gewalt als Mittel der Konfliktlösung in Form von Selbstjustiz propagiert. Die Ausweglosigkeit, die der Film zeigt, birgt zudem die Gefahr einer sozial-ethischen Desorientierung bei jüngeren Zuschauern - gerade, wenn es um die Lebens- und Erfahrungswelt von Kindern und Jugendlichen geht (Ziffer 2.3. der ARD-Kriterien). Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Bedenken lassen sich insbesondere nicht durch eine vor- oder nachgeschaltete Diskussion auffangen. Das Gesetz sieht allein die Sendezeitbeschränkung als zulässiges Mittel vor.
Neuer Sendetermin für "Wut": Freitag, 29. September 2006, 22.00 Uhr.
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