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ARD Presse

Zur Sendezeitverschiebung der WDR-Produktion "Wut" im Ersten Deutschen Fernsehen erklärt der ARD-Vorsitzende Dr. Thomas Gruber:

München (ots)

"Die ARD ist gebunden an den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie an weitere ARD-weit gültige 
Richtlinien und Kriterien zum Jugendschutz. Das und nur das ist der 
Grund, weshalb die vom WDR eingebrachte Produktion 'Wut' nicht vor 
22.00 Uhr im Ersten gezeigt werden kann. Müßig ist es, der ARD 
fragwürdige Motive für diese Entscheidung zu unterstellen. Die 
Einhaltung des Jugendschutzes ist kein Zeichen für mangelnde Courage,
sondern die selbstverständliche Pflicht eines jeden ARD-Intendanten. 
Im Übrigen hat dem geänderten Programmablauf am Freitag nach 
Feststellung von Programmdirektor Dr. Günter Struve kein Intendant 
der ARD-Landesrundfunkanstalten widersprochen."
Zur Chronologie:
Bei einer Sitzung der ARD-Jugendschutzbeauftragten Ende August waren 
alle Anwesenden übereinstimmend der Ansicht, dass der Film nach 
FSK-Gesichtspunkten nicht für eine Ausstrahlung um 20.15 Uhr geeignet
ist. Dies wurde dem WDR als einbringendem Sender schon damals 
mitgeteilt.
Nachdem die einbringende Anstalt trotz der Bedenken der 
Jugendschutzbeauftragten und gegen den Rat von Juristen an dem 
ursprünglichen Ausstrahlungstermin festgehalten hatte, mussten sich 
in der vergangenen Woche die Intendantin und die Intendanten mit dem 
Fall beschäftigen. Ergebnis: Der Einschätzung der 
Jugendschutzbeauftragten ist Folge zu leisten. Der Film kann 
frühestens um 22.00 Uhr im ARD-Gemeinschaftsprogramm gesendet werden.
Nach den ARD-Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der 
Beurteilung von Fernsehsendungen (Ziffer 2.2.) darf "Gewalt in 
Spielhandlungen [...] nicht als Mittel der Konfliktlösung propagiert 
werden". In dem vorliegenden Film wird nach Ansicht der 
ARD-Jugendschutzbeauftragten Gewalt als Mittel der Konfliktlösung in 
Form von Selbstjustiz propagiert. Die Ausweglosigkeit, die der Film 
zeigt, birgt zudem die Gefahr einer sozial-ethischen Desorientierung 
bei jüngeren Zuschauern - gerade, wenn es um die Lebens- und 
Erfahrungswelt von Kindern und Jugendlichen geht (Ziffer 2.3. der 
ARD-Kriterien). Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Bedenken 
lassen sich insbesondere nicht durch eine vor- oder nachgeschaltete 
Diskussion auffangen. Das Gesetz sieht allein die 
Sendezeitbeschränkung als zulässiges Mittel vor.
Neuer Sendetermin für "Wut": Freitag, 29. September 2006, 22.00 
Uhr.
ARD-Pressestelle (BR)
Rundfunkplatz 1
80335 München
Tel: 089 / 5900 2176
Fax: 089 / 5900 3366
E-Mail:  pressestelle@ard.de

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell

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