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Börsen-Zeitung: Die Schaeffler-Methode, Kommentar von Sabine Wadewitz zur Übernahmeattacke des Familienunternehmens Schaeffler gegen Continental

Frankfurt (ots)

Bei Anruf Übernahme! Die schon bei der
feindlichen Attacke auf FAG Kugelfischer im Herbst 2001 erfolgreich 
eingesetzte Überraschungstaktik macht sich das fränkische 
Familienunternehmen Schaeffler auch beim Angriff auf Continental 
zunutze. Wirksam können solche Überrumpelungsversuche allerdings nur 
mit den nötigen Drohgebärden, sprich Waffen, sein. Den stärksten 
Druck vermag der Angreifer auszuüben, wenn er die 
Hauptversammlungsmehrheit schon in der Tasche hat, sich also im 
Verborgenen entsprechende Stimmrechte gesichert hat. Die über 30% des
Aktienkapitals, auf die sich Schaeffler den Zugriff verschaffte, sind
ein wirksamer Türöffner.
Der Fall demonstriert, dass es trotz der rechtlichen 
Verschärfungen zum Acting in Concert, zu Meldeschwellen und 
Stimmrechtszurechnungen nach wie vor möglich ist, sich unbemerkt an 
ein Objekt der Begierde heranzupirschen. Für Berater eine immer 
kreativere, doch lösbare Aufgabe. Zwar sind die Meldeschwellen für 
Stimmrechte aus Aktien mit 3% bzw. aus Finanzinstrumenten mit 5% sehr
niedrig angesetzt. Doch die im Gesetz festgelegte Definition des 
Finanzinstruments kann in der Praxis umschifft werden. Hier sind 
verschiedene Varianten bekannt: Optionen, die an Bedingungen geknüpft
sind, Derivate, die in den einschlägigen Kreisen unter "cash-settled 
equity total return swaps" kursieren, sowie auf mehrere Banken 
verteilte Wertpapierleihen von jeweils 2,99% des Kapitals bieten den 
notwendigen Spielraum für ein Anschleichen.
Schaeffler könnte es allerdings zum Verhängnis werden, dem 
Continental-Vorstand vor Abgabe des Angebots offiziell bekundet zu 
haben, man könne jederzeit so viele Aktien von den Banken bekommen, 
dass 36% des Kapitals zusammenkommen. Hier ist die BaFin am Zug. 
Würde sie eine Untersagungsverfügung aussprechen, blieben die 
beteiligten Banken erst einmal auf den Papieren sitzen - was bei 
steigenden Kursen allerdings auch kein großes Problem wäre.
Ironie der Geschichte ist, dass dieser Fall kurz vor Inkrafttreten
des Risikobegrenzungsgesetzes auftaucht. Diese Reform zielt darauf, 
das unerwünschte Anschleichen von Finanzinvestoren weiter 
einzudämmen, indem Meldepflichten und Rechtsfolgen nochmals 
verschärft werden. Die Schaeffler-Methode dürfte damit etwas 
schwieriger, aber nicht unmöglich werden.
(Börsen-Zeitung, 16.7.2008)

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