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Börsen-Zeitung: Ohne Beispiel Kommentar zur vom Bundeskabinett beschlossenen Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes, von Angela Wefers.

Frankfurt (ots)

Ein Beispiel für die Untersagung einer
ausländischen Investition nach dem neuen Kontrollrecht soll 
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos nennen: "Ich kenne keines", 
muss Glos vor der Presse passen und legte kurz nach Kabinettbeschluss
das politische Dilemma der Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts 
offen. Der Entwurf, der noch Bundestag und Länderkammer passieren 
muss, schafft Unklarheit bei Investoren und richtet mit dem Signal 
der Abschottung international mehr Vertrauensschaden an, als damit 
ein wie auch immer gearteter, "gefährlicher" Investor abgewehrt 
werden könnte.
Treibende Kraft für die Novelle war die Sorge vor der Übernahme 
deutscher Unternehmen, finanziert aus Ölgeldern und Devisenreserven 
aufstrebender Wirtschaftsnationen wie Russland, China oder des Nahen 
Ostens. Die neue Regelung läuft nun auf eine Einzelfallprüfung mit 
allen Unsicherheiten für die Betroffenen hinaus, nachdem sich für die
diffusen Sorgen der hiesigen Politik keine klare Definition finden 
ließ, die auch europarechtlich Bestand gehabt hätte.
Zwar sollen Investoren im Hause Glos vorab eine 
Unbedenklichkeitsbescheinigung erlangen können, aber wer 
kontrolliert, was hinter verschlossenen Türen gesprochen wird? Was 
geschieht, wenn die zu konsultierende Bundesregierung später im 
Gegensatz zum Wirtschaftsministerium doch Probleme sieht?
Glos beteuert zwar öffentlich, er stehe für die Anwendung nur im 
Ausnahmefall ein. Aber was kommt nach Glos? Eine Regelung, die an das
Maß der Liberalität des gerade amtierenden Wirtschaftsministers 
geknüpft ist, ist ohne Beispiel für ein Land, das international ganz 
vorn mitspielen will.
Vergessen scheint, dass es hierzulande jahrzehntelange Erfahrung 
mit einem ordnungspolitisch sauberen Umgang von Übernahmen gibt: Die 
gesetzliche Fusionskontrolle bietet ein transparentes zweistufiges 
Verfahren - erstens eine nachvollziehbare Sachentscheidung beim 
Kartellamt und zweitens die politische Intervention via 
Ministererlaubnis. Dabei ist selbst das Verfahren der 
Ministererlaubnis öffentlich. Die jetzt geplante Hinterzimmerpolitik 
zeigt jedoch eine weitere traurige Abkehr von ordnungspolitisch 
verankerten Mechanismen, die Wettbewerb als System garantieren und 
Deutschland wirtschaftlich dorthin gebracht haben, wo es heute global
- noch - steht.
(Börsen-Zeitung, 21.8.2008)

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