Börsen-Zeitung: Fauler Kompromiss, Kommentar zur BayernLB von Stefan Kroneck
Frankfurt (ots)
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Mit dieser Redensart rechtfertigte Bayerns Finanzminister Markus Söder das Ergebnis der Verhandlungen mit Österreich im Rechtsstreit zwischen der BayernLB und der Heta, der Bad Bank der Hypo Alpe. Herausgekommen in der Auseinandersetzung um die Rückzahlung eines Milliardenkredits ist für den Freistaat und die Landesbank ein fauler Kompromiss. Denn das Darlehen von 2,4 Mrd. Euro wird von der Alpenrepublik nur zur Hälfte beglichen. Somit zahlt die BayernLB im Desaster um die einstige Kärntner Tochtergesellschaft nochmals kräftig drauf. Die Kosten für den Fehlkauf inklusive Kaufpreis und Kapitalhilfen summieren sich damit auf 5 Mrd. Euro. Bilanziell kann die BayernLB den Zusatzaufwand aber gut verdauen, hat sie doch dafür bereits eine Risikovorsorge gebildet.
Mit der nun getroffenen politischen Vereinbarung haben die Mehrheitseigentümerin der BayernLB und das Institut ihre Rechtsposition über Bord geworfen. Die Meinung der Klägerin, dass der Kredit zurückzuzahlen sei, bestätigte kürzlich das Landgericht München per Urteil in erster Instanz. Vor diesem Hintergrund pochten die BayernLB und die CSU-geführte Landesregierung zu Recht auf die volle Tilgung. "I want my money back", tönte es in München ganz nach Art von Maggie Thatcher.
Wer von seiner Rechtsposition überzeugt ist, sollte dies mit aller Kraft vor Gericht durchfechten. Andernfalls läuft man Gefahr, sich unglaubwürdig zu machen. Söders Andeutung, dass mit der Abwicklung der staatlichen Hypo-Rechtsnachfolgerin Heta die BayernLB bei der Schuldnerin schlimmstenfalls eine viel schlechtere Rückzahlungsquote erreicht hätte, ist nicht stichhaltig. Eine Insolvenz der Heta will Österreich wegen weiterhin hoher Risiken unbedingt abwenden.
Gut zweieinhalb Jahre nach dem Beginn des Rechtsstreits ist München trotz überzeugender Argumente faktisch eingeknickt. Wien konnte sich mit seiner Forderung nach einem "Generalvergleich", also einem Schuldenerlass, weitgehend durchsetzen. Der Freistaat beugte sich den Fakten, die Österreich mit Gesetzen (Schuldenschnitt) in der Causa setzte, obgleich der Verfassungsgerichtshof des Landes diese umstrittene Regelung kippen könnte. Positiv ist für die BayernLB nur, dass sie ihre letzte Altlast losgeworden ist. Der Fall Heta zeigt aber, dass staatliche Schuldner mit fragwürdigen Methoden das Bestmögliche für sich herausschlagen können. Hoffentlich macht das in der EU nicht Schule.
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