Börsen-Zeitung: Klatsche für Gabriel, Kommentar zur gestoppten Fusion von Edeka und Tengelmann von Annette Becker
Frankfurt (ots)
Eine schallende Ohrfeige hat Sigmar Gabriel (SPD) vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) kassiert. Der Bundeswirtschaftsminister hätte die Ministererlaubnis zur Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Branchenprimus Edeka nicht erteilen dürfen, da sein Verhalten die Besorgnis der Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe, urteilt der Kartellsenat des OLG in dem von den Wettbewerbern Rewe und Markant angestrengten Eilverfahren.
Das ist starker Tobak und bleibt natürlich nicht unwidersprochen. Gleichwohl vermag die Erklärung aus dem Bundeswirtschaftsministerium nicht zu verfangen. Denn "geheime" Gespräche zwischen den Antragstellern und dem Minister widersprechen nun einmal einer gleichmäßigen Einbeziehung aller Verfahrensbeteiligten.
Erschwerend kommt hinzu, dass Wettbewerber Rewe, der selbst ein Übernahmeangebot für Kaiser's Tengelmann vorgelegt hatte, erst im Februar und März dieses Jahres Gelegenheit zur Stellungnahme bekam. Zu einem Zeitpunkt also, zu dem Gabriel die Erteilung der Ministererlaubnis unter Auflagen schon längst in Aussicht gestellt hatte. Noch dazu war dieser Ankündigung im Januar eine substanzielle Nachbesserung der Edeka-Offerte vorausgegangen.
Aus der Nummer dürfte Gabriel so schnell nicht rauskommen, war die Erteilung der Ministererlaubnis im März doch ohnehin auf breite Kritik gestoßen. Noch gut in Erinnerung ist, dass Daniel Zimmer den Vorsitz und seine Mitgliedschaft in der Monopolkommission wenige Minuten nach der Erteilung der Ministererlaubnis niedergelegt hatte. Denn das Beratungsgremium der Bundesregierung in Wettbewerbsfragen hatte sich im vergangenen August aus gutem Grund gegen die Sondererlaubnis gestellt und dabei auch ein Plazet unter Auflagen für nicht akzeptabel gehalten.
Natürlich ist es das gute Recht des Wirtschaftsministers, sich über solche Empfehlungen hinwegzusetzen. Dann aber muss er die Entscheidung auch hieb- und stichfest begründen. Dass das im vorliegenden Fall nicht passierte, daran lässt das OLG kaum Zweifel. Denn jenseits des Befangenheitsvorwurfs stellt das Gericht auch auf die Rechtswidrigkeit der Entscheidung ab.
Zuzustimmen ist dem Bundeswirtschaftsministerium nicht einmal in dem Punkt, dass nun eine Phase weiterer Unsicherheit für die Beschäftigten eintritt. Denn die Verhandlungen zwischen Edeka und Verdi zum Abschluss der von Gabriel eingeforderten Tarifverträge waren längst noch nicht in trockenen Tüchern.
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