Börsen-Zeitung: Managerhaftung à la Künast, Kommentar von Angela Wefers
Frankfurt (ots)
Vielleicht werden es die deutschen Manager am Ende den wahnsinnigen Rindern zu verdanken haben, dass sie bis unter die Halskrause haften müssen. Als Folge der BSE-Krise widmete Bundeskanzler Gerhard Schröder Anfang 2001 das Landwirtschaftsministerium in das neue Verbraucherschutzministerium um. Seitdem macht die Behörde unter Führung der Grünen-Politikerin Renate Künast von der so genannten Querschnittzuständigkeit für alle Themen des Verbraucherschutzes nicht nur für die der Lebensmittelsicherheit regen Gebrauch. So kommt es, dass über so diffizile Fragen für den Finanzmarkt wie die der Einführung einer persönlichen Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat direkt gegenüber dem Aktionär Beamte aus dem Gartenbaufach mitentscheiden dürfen.
Die Einführung einer Außenhaftung der Gremienmitglieder und auch der Berater wie Wirtschafts- und Abschlussprüfer und anderer Sachverständiger wie Bank- und Steuerberater oder Rechtsanwälte, die mit dem Emittenten zusammenwirken, ist ohnehin delikat. Die Wirtschaft wehrt sich über ihre Interessenverbände entschieden gegen eine Verschärfung der Pflichten ihrer Unternehmensführer. Zunehmende Haftung und wachsende Bürokratie legen die Wirtschaft peu à peu lahm, lautet die Argumentation dort. Der BDI Bundesverband der Deutschen Industrie etwa hält die bereits bestehende Innenhaftung der Organmitglieder gegenüber der Gesellschaft, wenn das Unternehmen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig wird, durchaus für ausreichend.
Wer nach amerikanischen Umsatzrenditen und Gehältern ruft, darf aber vor den Haftungsverpflichtungen der Gremienmitglieder nicht Halt machen. Die Praxis hat zudem gezeigt, dass aus verschiedensten Gründen das deutsche Haftungsrecht dem getäuschten Aktionär nicht gerade in die Hände spielt. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Falschinformation des Kapitalmarkts knebelt Manager und ihre Berater nicht.
Dennoch muss die Schadenersatzpflicht justiziabel und das Risiko versicherbar bleiben. Sonst ist die Vorschrift für die Praxis untauglich. Die Vorstellungen der Liga der Verbraucherschützer, jeder Manager soll unabhängig von der Größe des Unternehmens und der Höhe seines Einkommens unbegrenzt haften noch dazu für jegliche Äußerung, die er in welchem Kreis auch immer tätigt , sind nicht nur unpraktikabel, sondern abwegig. Solche Ideen zeugen von völliger Unkenntnis, wie Märkte und Menschen reagieren. Den Anleger mag eine solche Regelung umfassend schützen, aber leider würde in Deutschland kaum noch ein Manager bleiben, der für Anleger Geld verdienen will.
ots-Originaltext: Börsen-Zeitung
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