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Börsen-Zeitung: Der hyperaktive Aufsichtsrat, Kommentar zum Führungsstreit bei der MG Technologies von Claus Döring

Frankfurt (ots)

„Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle
des Unternehmens eng zusammen.“ So heißt der erste Satz des Deutschen
Corporate Governance Kodex zum Zusammenwirken von Vorstand und
Aufsichtsrat. „Gelesen, gelacht, gelocht“, um den ehemaligen MG-
Vorstandsvorsitzenden Kajo Neukirchen zu zitieren, lässt sich dieser
hehre Anspruch angesichts der wirklichen Corporate Governance bei der
MG Technologies nur kommentieren. Weder arbeiten Vorstand und
Aufsichtsrat bei der MG eng zusammen, noch dient das, was in und
zwischen diesen Gremien zuletzt veranstaltet wurde, dem Wohle des
Unternehmens.
Auch wenn bislang nur Einzelheiten des hinter den Kulissen
ausgefochtenen Streits zwischen MG-Chef Udo Stark und Großaktionär
und Aufsichtsratsmitglied Otto Happel publik geworden sind – der
bereits entstandene Schaden sollte dem Aufsichtsratsvorsitzenden
Jürgen Heraeus reichen, um dem unwürdigen Spiel ein Ende zu bereiten.
Sonst könnte auch Heraeus Reputation Schaden nehmen.
Dass angesichts des schon länger zerrütteten
Vertrauensverhältnisses zwischen Happel und Stark die MG-Spitze neu
besetzt werden muss, liegt auf der Hand. Wenn Stark nicht nur in
seinen Rechtsgutachten, sondern auch vor der Öffentlichkeit mit
sauberer Weste dastehen will, sollte er nicht lange um die Abfindung
feilschen, sondern den raschen, klaren Schnitt suchen. Er würde damit
nicht nur dem Ansehen seiner Person, sondern vor allem seinen
Vorstandskollegen, den Mitarbeitern und dem Unternehmen selbst einen
Dienst erweisen.
Die Konfrontation allein dem Ego der beiden Kontrahenten
zuzuschreiben wäre zu billig. Unternehmensführer haben meist ein
ausgeprägtes Ego. Sie müssen aber wissen, was ihre Rolle ist. „Der
Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung“, heißt es
dazu im Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat soll den
Vorstand beraten und überwachen, aber nicht hintergehen. Darüber
sollte Otto Happel einmal nachdenken. Ein Aufsichtsrat, auch ein
„aktiver“, ist kein Vorstandsmitglied. Ein hyperaktiver Aufsichtsrat
als Zwitter zwischen Aufsichtsrat und Vorstand ist im deutschen
Aktiengesetz nicht vorgesehen.
Wenn Happel „seiner“ MG, die er von Stark auf Gea-Maß
zurückschneiden ließ, eine Perspektive eröffnen will, muss er sich
als Person zurücknehmen. Er sollte den Aufsichtsrat verlassen. Er hat
im Kontrollgremium erfahrene Sachwalter seiner Interessen. Die MG
braucht einen Neustart, unbelastet von der (auch jüngsten)
Vergangenheit. Namensänderung und Umzug nach Bochum reichen nicht,
die MG braucht auch eine neue Führungspersönlichkeit. Doch welcher
fähige Manager will schon ein Happelmann sein?
ots-Originaltext: Börsen-Zeitung

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