Börsen-Zeitung: Bauspar-Testballon, Kommentar zur Idee das Bauspargesetz zu novellieren von Bernd Wittkowski
Frankfurt (ots)
Hans Eichel hat einen Testballon steigen lassen: Wäre es nicht an der Zeit, das Bausparkassengesetz zu novellieren und dabei zu prüfen, ob grundsätzlich jedes Institut Bausparverträge anbieten können soll? Der Branche hat die Idee fast die Sprache verschlagen, die der Bundesfinanzminister am Freitag ausgerechnet im Haus der Schwäbisch-Hall-Mutter DZ Bank lancierte. Zumal er nichts über seine Motive verlauten ließ. Die Erwartung höherer Steuereinnahmen kann es in diesem Fall kaum gewesen sein.
Eichel sprach an diesem Tag zum Thema Finanzplatzförderung. Das Bausparkassengesetz, dem er exakt fünf Sätze widmete, stellte er in den Kontext der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland und zog eine Analogie zum schon beschlossenen neuen Pfandbriefgesetz. Insofern ist eine gewisse Logik der von ihm ins Gespräch gebrachten Öffnung des Bausparmarktes nicht zu bestreiten. Wenn künftig nicht mehr nur Spezialbanken, sondern freilich unter bestimmten Mindestanforderungen im Prinzip alle Kreditinstitute die Befugnis zur Emission von Pfandbriefen haben werden, warum soll die neue Freiheit nicht analog auch für Produktion und Verwaltung von Bausparverträgen gelten?
Käme es zu dieser Öffnung, hätte das vor allem zwei Konsequenzen: Zum einen würden reine Bausparkassen wie bei den Hypobanken absehbar potenziell überflüssig. Die Folge wäre eine vertikale Form der Konsolidierung. Denn die Spezialinstitute könnten, soweit sie Konzerntöchter sind, auf die Mutterbanken fusioniert werden, was nicht zuletzt betriebswirtschaftliche Vorteile bringen mag. Abgesehen von Verschmelzungsgewinnen: durch eine Integration ließen sich Kostensynergien in der Verwaltung realisieren eine Abteilung ist leichter und billiger zu managen als eine selbständige Tochter. Bewährte Marken müsste man dafür ja nicht aufgeben. Zum anderen würde der Wettbewerb belebt: Ausländische Häuser könnten Bausparprodukte an den hiesigen Markt bringen, ohne den schwierigen Weg über die Gründung einer Bausparkasse gehen zu müssen.
Für den Finanzplatz könnte beides von Vorteil sein. Allerdings: Der besondere Schutz des Bausparkollektivs ist ein hohes Gut. Ihn gilt es auch bei einer Novellierung zu erhalten. Dass dies grundsätzlich möglich ist, zeigen jene Landesbanken, die ihre LBS schon längst als Dezernat und nicht als Tochter führen.
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