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Börsen-Zeitung: Bauspar-Testballon, Kommentar zur Idee das Bauspargesetz zu novellieren von Bernd Wittkowski

Frankfurt (ots)

Hans Eichel hat einen Testballon steigen lassen:
Wäre es nicht an der Zeit, das Bausparkassengesetz zu novellieren und
dabei zu prüfen, ob grundsätzlich jedes Institut Bausparverträge
anbieten können soll? Der Branche hat die Idee fast die Sprache
verschlagen, die der Bundesfinanzminister am Freitag ausgerechnet im
Haus der Schwäbisch-Hall-Mutter DZ Bank lancierte. Zumal er nichts
über seine Motive verlauten ließ. Die Erwartung höherer
Steuereinnahmen kann es in diesem Fall kaum gewesen sein.
Eichel sprach an diesem Tag zum Thema Finanzplatzförderung. Das
Bausparkassengesetz, dem er exakt fünf Sätze widmete, stellte er in
den Kontext der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland
und zog eine Analogie zum schon beschlossenen neuen Pfandbriefgesetz.
Insofern ist eine gewisse Logik der von ihm ins Gespräch gebrachten
Öffnung des Bausparmarktes nicht zu bestreiten. Wenn künftig nicht
mehr nur Spezialbanken, sondern – freilich unter bestimmten
Mindestanforderungen – im Prinzip alle Kreditinstitute die Befugnis
zur Emission von Pfandbriefen haben werden, warum soll die neue
Freiheit nicht analog auch für Produktion und Verwaltung von
Bausparverträgen gelten?
Käme es zu dieser Öffnung, hätte das vor allem zwei Konsequenzen:
Zum einen würden reine Bausparkassen – wie bei den Hypobanken
absehbar – potenziell überflüssig. Die Folge wäre eine vertikale Form
der Konsolidierung. Denn die Spezialinstitute könnten, soweit sie
Konzerntöchter sind, auf die Mutterbanken fusioniert werden, was
nicht zuletzt betriebswirtschaftliche Vorteile bringen mag. Abgesehen
von Verschmelzungsgewinnen: durch eine Integration ließen sich
Kostensynergien in der Verwaltung realisieren – eine Abteilung ist
leichter und billiger zu managen als eine selbständige Tochter.
Bewährte Marken müsste man dafür ja nicht aufgeben. Zum anderen würde
der Wettbewerb belebt: Ausländische Häuser könnten Bausparprodukte an
den hiesigen Markt bringen, ohne den schwierigen Weg über die
Gründung einer Bausparkasse gehen zu müssen.
Für den Finanzplatz könnte beides von Vorteil sein. Allerdings:
Der besondere Schutz des Bausparkollektivs ist ein hohes Gut. Ihn
gilt es auch bei einer Novellierung zu erhalten. Dass dies
grundsätzlich möglich ist, zeigen jene Landesbanken, die ihre LBS
schon längst als Dezernat und nicht als Tochter führen.

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