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Börsen-Zeitung: Ideenreiche Landesbanken, Kommentar von Kai Johannsen zu den Strategien der Landesbanken, mit denen sich nach Wegfall der Anstaltslast Refinanzierungsvorteile noch sehr lange nutzen lassen

Frankfurt (ots)

Der zwischen der Bundesregierung und der EU im
Jahre 2001 ausgehandelte Kompromiss sollte eigentlich dazu dienen,
die leidige Beihilfedebatte um die öffentlich-rechtlichen
Kreditinstitute endgültig vom Tisch zu bekommen. Als Termin für den
Wegfall der umstrittenen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, die
den Landesbanken und Sparkassen erhebliche Vorteile bei der
Refinanzierung sicherten, wurde der 18. Juli d.J. gewählt.
Der mühsam ausgehandelte Kompromiss könnte jetzt allerdings de
facto inhaltlich ausgehöhlt werden. Landesbanken erwägen jedenfalls
Strategien, mit denen sich die beanstandeten Refinanzierungsvorteile
noch sehr lange nutzen lassen.
Dem Vernehmen nach lassen einige Landesbanken juristisch prüfen,
inwieweit auch heute vereinbarte ungenutzte Kreditlinien für
Landesbanken Bestandsschutz genießen könnten. Juristen gestehen zwar
eine gewisse Flexibilität in den Bestimmungen der Übereinkunft
zwischen Berlin und Brüssel ein, melden aber andererseits erhebliche
Bedenken hinsichtlich der Belastbarkeit vor Gericht an.
Es hat schon etwas von Torschlusspanik, wenn wenige Wochen vor dem
endgültigen Wegfall der Staatshaftung der Wortlaut des Brüsseler
Kompromisses auf derartige Umgehungsmöglichkeiten hin überprüft wird.
Schließlich hatten die Institute mehrere Jahre Zeit, sich auf die
geänderte Lage einzustellen. Möglicherweise sind bei einigen
Instituten die Schmerzen durch die erhöhten Refinanzierungskosten ab
Mitte Juli dennoch spürbar. Anders lassen sich derartige Erwägungen
nicht erklären.
Die Angelegenheit hat noch einen weiteren pikanten Aspekt. Sollten
Banken aus dem privaten Sektor tatsächlich den öffentlich-
rechtlichen Instituten derartige Kreditlinien-Transaktionen mit dem
Ziel der Konservierung der Staatshaftung vorschlagen, müssten sie
sich kritische Fragen stellen lassen. Schließlich waren sie es, die
weitgehende Vorbehalte gegenüber den Refinanzierungsvorteilen der
öffentlich-rechtlichen Institute geäußert haben.
Die Landesbanken sind angesichts der vielen offenen Fragen
sicherlich gut beraten, sich auf die veränderten Umstände
einzustellen, statt darüber nachzudenken, mit welchen Formen der
„Grandfathering-Arbitrage“ sie die Abschaffung der Staatshaftung
aushebeln könnten.
(Börsen-Zeitung, 30.6.2005)

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