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Börsen-Zeitung: Ohrfeige aus Brüssel, Kommentar zum Streit mit der EU um den Namensschutz der Sparkassen von Claus Döring

Frankfurt (ots)

Diese Ohrfeige aus Brüssel hätte man sich
ersparen können. Denn was die Bundesregierung im 
Sparkassen-Namensstreit der EU-Kommission als Kompromissvorschlag 
unterbreitet hatte, war in der Sache kein Entgegenkommen, sondern 
eine Verschärfung der Ausgangsposition. Über die Neufassung des 
Paragrafen 40 Kreditwesengesetz sollte der Versuch unternommen 
werden, über die geltenden Sparkassengesetze in den Ländern hinaus 
die Definition des Regionalprinzips und der gemeinnützigen 
Gewinnverwendung strikter zu fassen. Genau dieses allzu durchsichtige
Vorhaben, das privatisierte Sparkassen im Ergebnis schlechter stellen
würde als öffentlich-rechtliche, muss sich das Finanzministerium nun 
von Brüssel vorhalten lassen. Kein Ruhmesblatt für eine Regierung, 
die demnächst die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt und sich als Motor
der europäischen Sache profilieren will.
Der Namensstreit hat zu einer völlig überflüssigen 
Grundsatzdebatte über die Existenzberechtigung von Sparkassen in 
ihrer öffentlich-rechtlichen Form geführt. Weder will die 
EU-Kommission öffentlich-rechtliche Sparkassen abschaffen, noch soll 
der Verkauf der Berliner Sparkasse als Hebel genutzt werden, um die 
Bande der Sparkassenfamilie zu lockern. Das Lockern besorgen die 
Familienmitglieder schon selbst. Allerdings hat die Kommission klar 
gemacht, was sie unter diskriminierungsfreiem Verkauf versteht - und 
dass es in diesem Punkt keine unterschiedlichen Regeln für den 
Verkauf der Berliner Sparkasse und eventuelle weitere 
Sparkassenprivatisierungen geben kann.
Übers Ziel hinaus schießt die EU-Kommission, wenn sie vom 
Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) verlangt, der Berliner 
Sparkasse nach dem Verkauf die uneingeschränkte Nutzung der 
Markenrechte des DSGV ohne zeitliche Begrenzung zuzusichern. Die 
Bezeichnung "Sparkasse" hat der Gesetzgeber kreiert und definiert, 
die Marke jedoch hat die Sparkassenorganisation entwickelt. Deshalb 
liegen die Markenrechte nun mal nicht bei der Landesbank Berlin oder 
der Berliner Sparkasse.
Die Beteiligten sollten einsehen, dass jahrelange juristische 
Auseinandersetzungen nichts bringen. Dies hat der Streit um die 
Gewährträgerhaftung gezeigt. Ein Kompromiss ist gefragt, der diesen 
Namen verdient. Denn der Wettbewerb macht keine Pause.

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