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Börsen-Zeitung: Kampfansage des EuGH, Kommentar von Stephan Lorz zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Dividendenbesteuerung

Frankfurt (ots)

An Verwarnungen aus Luxemburg hat es in den
letzten Jahren nicht gefehlt. Das mag die Bundesregierung in 
Sicherheit gewogen haben. Immer wieder hatte der Europäische 
Gerichtshof (EuGH) Gesetze beanstandet, die sich schon auf den ersten
Blick als europarechtswidrig herausgestellt haben. Bislang ist Berlin
dabei relativ glimpflich davongekommen wie etwa beim Ende 2005 
ergangenen Urteil in Sachen Marks & Spencer zur grenzüberschreitenden
Verlustübertragung. Der EuGH erkannte letztlich das Interesse der 
Mitgliedstaaten an der Sicherung ihres Steueraufkommens an und 
verlangte nur ein paar Retuschen.
Auch bei dem aktuellen Urteil über die Dividendenbesteuerung 
dürften die öffentlichen Kassen nicht überstrapaziert werden. Der 
EuGH hält die bis Jahresende 2000 gültige Praxis, wonach Dividenden 
ausländischer Unternehmen steuerlich schlechter gestellt wurden als 
Dividenden deutscher Gesellschaften, für einen Verstoß gegen die 
Kapitalverkehrsfreiheit. Doch betrifft das Urteil nur die 
Steuerverfahren, deren Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist. 
Darüber hinaus dürfte es den Anlegern schwerfallen, hierzu alle 
nötigen Unterlagen zusammenzutragen. Auf ein Entgegenkommen der 
Finanzämter können sie wohl nicht zählen.
Entscheidend aber ist ein anderer Aspekt: Der EuGH hat 
entschieden, dass die zeitliche Wirkung des Urteils unbeschränkt ist.
Und er hat durchblicken lassen, dass auch künftig so entschieden wird
- eine regelrechte Kampfansage an die EU-Regierungen. Sie müssen ihre
Gesetze künftig zügiger und gründlicher auf europarechtswidrige 
Sachverhalte hin durchforsten. Denn eine Verfehlung kommt den Fiskus 
künftig teuerer zu stehen als bisher. Das übliche Spiel auf Zeit 
gepaart mit der Spekulation auf ein späteres Entgegenkommen der 
Richter ist nicht mehr drin.
Der Druck auf den Gesetzgeber also wächst. Deshalb sollte die 
Bundesregierung dafür sorgen, dass in einem ersten Schritt zumindest 
alle schwebenden Gesetzesvorhaben schleunigst europarechtskonform 
gemacht werden. Das betrifft insbesondere die 
Unternehmenssteuerreform. Die darin bei einer Funktionsverlagerung 
ins Ausland verlangte Exit-Steuer für Konzerne dürfte ebenso die 
Kapitalverkehrsfreiheit verletzen wie die Zinsschranke. Spätestens 
mit dem neuen Richterspruch hat der europapolitische Schlendrian in 
Berlin ein Ende.
(Börsen-Zeitung, 7.3.2007)

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