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Börsen-Zeitung: Brüsseler Störmanöver Kommentar zu den Brüsselern Störmanövern beim Verkauf der LBB, von Bernd Wittkowski.

Frankfurt (ots)

Die EU-Kommission droht mit einer Klage wegen
des Verkaufsprozesses für die Landesbank Berlin (LBB), sie nimmt die 
Drohung zurück, sie wirbelt Staub auf, irritiert alle Beteiligten - 
doch sie dient nicht der Sache. Könnten die Hüter des Wettbewerbs 
nicht einfach mal schweigen und abwarten, ob das - abgesehen von 
ihren eigenen Störmanövern - bisher relativ reibungslos verlaufende 
Bieterverfahren einen akzeptablen Abschluss findet? Anscheinend wäre 
das zu viel verlangt. Man soll wohl eher dankbar sein, wenn Brüssel 
am Ende nicht noch dem Land vorschreibt, an wen es die ehemalige 
Bankgesellschaft Berlin zu verkaufen hat.
Schon der am Exempel der zur LBB gehörenden Berliner Sparkasse 
ausgetragene Streit über den Schutz des Namens "Sparkasse" war 
überflüssig wie ein Kropf. Das zeigen allein die Plattitüden, die 
Bundesregierung und Kommission zur Beilegung des Konflikts notiert 
haben: Beachtung von Gemeinschaftsrecht hier, Bekenntnis zum 
EG-Vertrag dort. Wer hätte das gedacht! Aktuell dreht sich die 
Diskussion nun erneut darum, ob neben dem Verkaufspreis auch Faktoren
wie Zusagen für den Erhalt des Unternehmenssitzes und der - in diesem
Fall ohnehin längst auf das betriebswirtschaftlich notwendige Minimum
reduzierten - Belegschaftsstärke eine Rolle spielen dürfen.
Als wären solche Erwägungen nicht die selbstverständlichste Sache 
der Welt! Nicht nur aus Sicht eines Verkäufers, der auch eine soziale
Verantwortung ja nicht nur dann hat, wenn es sich - wie hier - um den
Staat handelt. Kriterien jenseits des Preises sind auch für das 
Verkaufsobjekt und nicht zuletzt für den Käufer maßgeblich, weil sie 
sich via Betriebsklima und Motivation der Mitarbeiter auf den 
künftigen Unternehmenswert auswirken. Nicht von ungefähr ging 2006 
z.B. die Berliner Bank nicht an den Interessenten mit dem höchsten 
Preisgebot; das Gesamtkonzept der Deutschen Bank war offenbar für 
alle Seiten überzeugender. Hat die EU daran etwas auszusetzen?
Wettbewerbsrechtlich ist entscheidend, dass der Verkauf 
diskriminierungsfrei erfolgt: gleiche Bedingungen und gleiche Chancen
für alle in- und ausländischen Bieter, unabhängig von ihrer 
Rechtsform. Über dieses berechtigte Postulat geht Brüssel aber weit 
hinaus, wenn immer wieder recht eigenwillige Forderungen 
nachgeschoben werden, wie der Begriff "diskriminierungsfrei" zu 
interpretieren sei.

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