Weser-Kurier: Zur Sterbehilfe
Bremen (ots)
Der Bundesgerichtshof hat klar, klug und abgewogen entschieden. Er hat nicht nur den Ärzten Rechtsklarheit verschafft, sondern auch das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt. Sie können sich nun darauf verlassen, dass ihr formulierter Wille auch respektiert wird. Das Urteil ist aber noch mehr: Auch wenn es den rechtlichen Rahmen zur Sterbehilfe klarer steckt, entlässt es die Handelnden nicht aus ihrer ethischen und moralischen Verantwortung: Es kann nicht die individuelle Entscheidung der Betroffenen ersetzen. Die Gewissensfrage bleibt, die sich jeder - ob Arzt oder Angehöriger - immer wieder neu stellen muss. Was auch bleibt, ist die Verantwortung des Staates: Er hat viel versäumt. Nicht nur, dass es viel zu lange gedauert hat, bis Patientenverfügungen endlich auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt wurden. Der Staat hat die Versorgung unheilbar kranker Patienten vernachlässigt, die ebenfalls lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, aber "ganz natürlich" sterben wollen. Das können Palliativstationen und Hospize leisten.
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