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Weser-Kurier: Zum Brechmittel-Urteil schreibt der "Weser-Kurier" in seiner Ausgabe vom 21. Juni 2012:

Bremen (ots)

Der Fall von Laye-Alama Condé, der 2004 im Polizeigewahrsam nach einem Brechmittel-Einsatz starb, schreibt völlig zu Recht Justizgeschichte. Selten haben sich Deutschlands oberste Richter gleich zweimal mit dem selben Fall beschäftigen müssen. Siebeneinhalb Jahre nach dem tödlichen Einsatz hob gestern der Bundesgerichtshof den Freispruch aus dem Juni 2011 für den damals zuständigen Arzt erneut auf. Nun muss der grausame Tod des Afrikaners aus Sierra Leone ein drittes Mal vor dem Bremer Landgericht verhandelt werden. Damit werden die Richter des Bundesgerichtshofes diesem ungeheuerlichen Fall gerecht. Der unter Zwang durchgeführte Brechmitteleinsatz sei "ganz und gar unerträglich gelaufen", hieß es gestern in Leipzig. Der Arzt habe pflichtwidrig gehandelt, als er die Prozedur, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2006 übrigens als unmenschlich und erniedrigend bewertete, nach dem Zusammenbruch des Opfers fortsetzte. Deutliche Worte, hinter die man als juristischer Laie am liebsten zehn Ausrufezeichen setzen möchte. Denn das ein gefesselter Mann unter den Augen von zwei Polizisten, einem Notarzt und dem zuständigen Arzt aufgrund der quälenden Zwangsbehandlung ins Koma fällt und wenig später stirbt und niemand dafür die Verantwortung tragen soll, lässt einen all die Jahre ratlos und fassunglos zurück. Dass Condé ein mutmaßlicher Kleindealer war, der tatsächlich Kokainkügelchen verschluckt hatte, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt. Der gewaltsame Tod eines Menschen in einem deutschen Polizeipräsidium ist eine Ungeheuerlichkeit, kein Unfall. Die Beweisführung auf Grundlage vieler sich widersprechender medizinischer Gutachten war äußerst schwierig. So ist der häufig geäußerte Vorwurf des Rassismus schnell dahin gesagt, wird aber den Akteuren nicht gerecht. Mit dem gestrigen Urteil hat der BGH nun die Richtung für die nächste Schwurgerichtskammer vorgeben.

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