Weser-Kurier: Zum Urteil über ärztliche Krankheitsatteste schreibt der Bremer "Weser-Kurier":
Bremen (ots)
Die Bundesricher in Erfurt haben damit das geltende Recht bestätigt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz beschreibt ganz eindeutig den Ermessensspielraum, den der Arbeitgeber in einem solchen Fall hat: Er kann es akzeptieren, dass ein Beschäftigter erst am vierten Krankheitstag eine Bescheinigung des Arztes vorlegt - er hat aber auch das Recht, die Krankschreibung bereits am ersten Tag einzufordern, ohne dafür besondere Gründe geltend machen zu müssen. Das mag von einigen als Willkür und Akt des Misstrauens interpretiert werden, einen triftigen Grund dafür gibt es aber nicht. Weder verlangt das Gros der Chefs von ihren Beschäftigten bei Krankheit die sofortige Vorlage eines ärztlichen Attests, wohl wissend, dass sie ihren Mitarbeitern in aller Regel vertrauen können; noch registrieren Arbeitnehmerkammern und Gewerkschaften in dieser Frage den geballten Unmut ihrer Klientel. Die tägliche Praxis zeigt einfach: So wie es jetzt geregelt ist, ist es praktikabel und gut. Warum also sollte daran etwas geändert werden?
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