Weser-Kurier: Zum Fluggastrecht schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 6. Februar 2014:
Bremen (ots)
Wer fliegt, will schnell ankommen. Gerade bei Inlandsflügen ist das ein wichtiger Grund, statt einer Auto- oder Bahnfahrt das Flugzeug zu nehmen. Und wer reist, vergleicht natürlich auch Preise. Was ist schneller, was ist günstiger - nach dieser Formel wird gebucht. Verspätungen sind dabei nicht eingeplant, auch wenn jeder weiß, dass sie zum Alltag gehören: bei der Bahn sowieso, auf der Straße (Stau) erst recht und in der Luft eben auch. Gilt auch die Luftfahrtbranche insgesamt als immer noch sehr pünktlich, so hat im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2012 die Zahl der deutlichen Verspätungen um fast ein Viertel zugenommen. Und dabei wurden nur Verspätungen von mehr als drei Stunden erfasst. Würde sich also die EU-Kommission mit ihren Vorstellungen durchsetzen, wäre das ein empfindlicher Schlag für die Fluggäste. Eine dreistündige Verspätung wäre dann nämlich kein Grund mehr, von der Fluggesellschaft eine Entschädigung zu verlangen. Viele Inlandsflüge dauern aber nur ein gutes Stündchen; viele innereuropäischen Flüge ebenfalls. Eine Verspätung von drei Stunden ist deshalb zu Recht ein Reklamationsgrund. Und gerade weil Brüssel Reisenden mehr Rechte verspricht, aber entgegengesetzt handelt, sorgen die Vorschläge der Kommission nun für so großen Ärger. Zu offensichtlich ist der Kotau vor der mächtigen Flugbranche, zu offensichtlich die versuchte Täuschung der Verbraucher. Auch wenn Airlines unter hohem wirtschaftlichen Druck stehen, so einseitig darf sich Brüssel nicht verhalten. Ob nun das Europaparlament mit seinen deutlich engeren Verspätungsvorgaben noch eine Gesetzesreform ermöglich, die die Rechte der Verbraucher wirklich stärkt, ist fraglich. Die EU-Abgeordneten müssen darüber mit den EU-Regierungen verhandeln. Und da, man denke nur an die schwierigen Verhandlungen über den EU-Haushalt, wird ein Kompromiss auch nicht auf dem Silbertablett serviert werden. Dabei ist es aus Verbrauchersicht ganz einfach - der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat es im September vorigen Jahres am Beispiel der Bahn demonstriert. Das Unternehmen muss generell bei Verspätungen zahlen: 25 Prozent des Fahrpreises ab 60 Minuten, 50 Prozent ab 120 Minuten. Selbst eine Einschränkung der Fahrgastrechte bei höherer Gewalt, zum Beispiel bei Unwetter oder Streik, lehnten die Richter ab. Der Flugbranche sollte das Mahnung und Orientierung zugleich sein.
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