Weser-Kurier: Kommentar von Ben Zimmermann zu Nebeneinkünften von Abgeordneten
Bremen (ots)
Dass Abgeordnete neben ihrem Mandat auch einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, ist nicht nur erlaubt: Es ist oftmals auch erwünscht, dass sie nicht den Kontakt in die Welt außerhalb des parlamentarischen Betriebs verlieren. Weniger wünschenswert ist es, wenn der Nebenjob quasi zur Haupttätigkeit wird, mit der sich mitunter ein Jahressalär im sechsstelligen Bereich erzielen lässt. Und wirklich zweifelhaft wird es, wenn Tätigkeit und Mandat zu einer Interessenskollision führen, sodass am Ende gar nicht mehr klar ist, in wessen Sinne der Parlamentarier abgestimmt hat: als Volksvertreter oder als Lobbyist? Etwas euphemistisch wird das dann gern mit "Gschmäckle" übersetzt. Die Debatte um Nebeneinkünfte der Abgeordneten ist nicht neu. Und sie wird - für diese Prognose muss man nicht hellsichtig sein - auch diesmal nicht zum letzten Mal geführt werden. Dem Großteil der Politiker ist dabei nichts vorzuwerfen. Nur 151 von 631 Bundestagsmitgliedern verdienen etwas hinzu; bei den meisten von ihnen geht es um vergleichsweise geringe Summen. Doch andere bringen die gesamte Branche in Verruf. Hat, nur um ein Beispiel zu nennen, ein Ärztefunktionär, der gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses ist, das Wohl der Wähler im Auge oder eher das der Mediziner? Die neuen Regeln bei der Offenlegung von Nebeneinkünften sollten für mehr Transparenz sorgen. Doch wieso ist bei 250<ET>000 Euro im Jahr bereits die höchste Stufe erreicht? Und: Dass Interessenskonflikte offengelegt werden, verhindert sie noch lange nicht. Insofern gibt es für die Volksvertreter beim selbstauferlegten Verhaltenskodex noch viel Luft nach oben. Dabei sollten sie vielleicht auch mal der Frage nachgehen, ob so fürstlich honorierte Tätigkeiten wirklich genügend Zeit für die Abgeordnetenarbeit lassen. Wahrscheinlich nicht, wie das Beispiel des CSU-Mannes Peter Gauweiler zeigt: der ist nicht nur beim außerparlamentarischen Einkommen Spitze, sondern auch bei den Fehltagen im Bundestag.
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