Weser-Kurier: Kommentar von Hans-Ulrich Brandt über das Streik-Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Bremen (ots)
Mit der Schule ist es wie mit der Medizin: Sie muss bitter schmecken, sonst nützt sie nichts." Mit diesem bekannten Spruch belehrt Professor Crey im Filmklassiker "Die Feuerzangenbowle" seine Schüler. Übertragen auf das jetzt gefällte Urteil zu den Folgekosten von Streiks heißt das: Streiks müssen wehtun, sonst erfüllen sie nicht ihren Zweck. Wer von Gewerkschaften erwartet, nur dann in den Arbeitskampf zu ziehen, wenn die Konsequenzen für die bestreikten Arbeitgeber - nun ja, nicht der Rede wert sind, der kann das Streikrecht auch gleich ganz abschaffen. Das aber ist im Grundgesetz, Artikel 9, garantiert. Für die Richter des Bundesarbeitsgerichts also eine erfreulich klare Angelegenheit; wie übrigens auch schon in den Vorinstanzen. Hätte das Gericht anders entschieden, die Folgen wären für alle Gewerkschaften, nicht nur für die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), fatal gewesen. Schadenersatz für ausgefallene Flüge, Züge oder auch Kosten, die entstehen, wenn Kitas bestreikt werden, können sich selbst für große Gewerkschaften zu einem existenzbedrohenden finanziellen Risiko auswachsen. Diese Gefahr ist nun gebannt, und das ist auch gut so.
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