Weser-Kurier: Über Abschiebungen schreibt Joerg Helge Wagner im "Weser-Kurier" (Bremen) vom 30. März 2017:
Bremen (ots)
Das Grundgesetz ist erfreulich eindeutig: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", heißt es in Artikel 16a. Nachweislich Verfolgte also und nicht etwa alle, die aus den Kriegs- und Krisenregionen dieser Welt kommen. Es spielt auch keine Rolle, ob sie - aus welchen Gründen auch immer - vielleicht schon jahrelang hier leben, eine feste Arbeit oder eine deutsche Verlobte haben.
Das gilt für Afghanen ebenso wie für Nigerianer. Der Unterschied besteht nicht in der jeweils heimischen Sicherheitslage. Er besteht darin, dass hier weit weniger Nigerianer um Asyl nachsuchen. Und darin, dass Deutschland Milliarden Euro für die Sicherheit, die Entwicklung und die politische Stabilität in Afghanistan ausgegeben hat, während das Engagement in Nigeria übersichtlich blieb. Wenn trotzdem allein 2016 rund 127.000 Afghanen hier einen Asylantrag stellten, könnte man sagen, dass die Milliarden nutzlos waren. Die allermeisten hier lebenden Afghanen genießen sogenannten subsidiären Schutz, dürfen also bleiben (und kosten weiteres Geld). Wenn nun 92 jüngere alleinstehende Männer, darunter straffällig gewordene, zurückgeschickt wurden, kann man das inhuman finden. Muss man aber nicht.
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