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Rheinische Post: Freiheit verteidigen - Von MARTIN BEWERUNGE

Düsseldorf (ots)

Den Handlungsspielraum von Terroristen maximal
zu begrenzen, muss oberstes Ziel freiheitlicher Demokratien sein. 
Deshalb ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nur 
folgerichtig, terrorverdächtigen Personen selbst den Erwerb von 
Grundstücken innerhalb der Europäischen Union zu verbieten. Jede 
Kleinigkeit zählt. Damit unterstreicht ein Rechtsstaat seine 
Entschlossenheit und die Konsequenz bei der Verfolgung jener, die ihn
vernichten wollen.
Nun wird man von dem EuGH-Spruch allein kaum eine durchschlagende 
Wirkung im Kampf gegen al Qaida und Co erhoffen dürfen. Dafür ist die
Entscheidung aus Luxemburg erfreulich klar. Anderswo stellen sich 
schwierigere Fragen, wie weit der Staat gehen darf, um seine Bürger 
vor skrupellosen Massenmördern zu schützen. Darf ein Passagierjet in 
der Hand von Terroristen abgeschossen werden? Inwieweit sollen 
Ermittler berechtigt werden, Computer im großen Stil zu durchsuchen? 
Darauf hat die Politik noch keine überzeugenden Antworten.
Gegen den internationalen Terrorismus gibt es kein Allheilmittel. 
Es sind viele einzelne Maßnahmen, mit denen sich Freiheit verteidigen
lässt. Je weniger Fragen offen bleiben, desto besser.

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Telefon: (0211) 505-2303

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