Rheinische Post: Späher im PC
Düsseldorf (ots)
von Gerhard Voogt
Mit ihrem Urteil zur Online-Durchsuchung haben die Karlsruher Richter den Fahndern enge Grenzen gesetzt. Private Daten dürfen erst nach einem richterlichen Beschluss ausgespäht werden - und nur dann, wenn ein konkreter Verdacht auf eine schwere Straftat besteht. Die Blanko-Vollmacht für eine unkontrollierte Überwachung ist vom Tisch. Kein unbescholtener Bürger muss befürchten, dass Polizei und Geheimdienste willkürlich in privaten Computer-Daten herumschnüffeln. Eine gute Nachricht. Gleichzeitig wird die Online-Fahndung neben der Telefonüberwachung und der Beobachtung durch V-Männer als zusätzliche Kneifzange im Werkzeugkasten der Fahnder legalisiert. Ein Bombenbauplan, den ein Fanatiker auf seiner Festplatte gespeichert hat, kann nun entdeckt werden, sofern ein konkreter Terrorverdacht besteht. Auch das ist beruhigend. Kein gutes Licht wirft das gestrige Urteil auf die Arbeit von Innenminister Ingo Wolf (FDP). Das Gesetz, dass er vorgelegt hat, wurde für von den Karlsruher Richtern als zu allgemein und unpräzise befunden. Die Opposition wirft dem Liberalen vor, Murks fabriziert zu haben. Ermittler teilen diese Einschätzung. Eine peinliche Niederlage für Ingo Wolf. Bericht: Urteil: Hohe Hürden, Titelseite
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