Rheinische Post: Falsches Wahlrecht Kommentar VON RHEINHOLD MICHELS
Düsseldorf (ots)
Die Liebe der Deutschen gehört in Politik und Rechtsetzung nicht den praktischen Lösungen. Wir machen es gerne nach der Devise: Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht. Das deutsche Steuerrecht ist das krasseste Beispiel für die närrisch detaillierte teutonische Regelungslust. Auch unser Wahlrecht gehört in diese Kategorie. Schon sein Name "Personalisiertes Verhältniswahlrecht" deutet auf das Gegenteil von politischem Pragmatismus. Das Wahlrecht ist Beleg für ein entschiedenes Sowohl-als-auch. Es mag zwar, ähnlich wie bei der hochkomplizierten Detailhuberei im Steuer(un)wesen, mehr Einzelfallgerechtigkeit erzeugen als ein Mehrheitswahlrecht nach britischem oder französischem Muster. Dort haben die Stimmen für politische Zwerge im Ergebnis viel weniger Gewicht als bei uns. Das wäre aber ein Gewinn an Klarheit bei der Regierungsbildung und -arbeit. Die mit wenigen Ausnahmen übliche politische Volkskrankheit heißt Koalitionitis. Sie ist das direkte Resultat des Wahlrechts. Änderungen sollte es, wird es aber nicht geben. Auch das ist typisch deutsch: Wir haben nämlich auch bei anderen notwendigen Reformen weniger ein Erkenntnis-, als ein Durchsetzungsproblem.
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