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Rheinische Post: Strafrecht korrigiert

Düsseldorf (ots)

Von Reinhold Michels
Die geänderten Pläne der großen Koalition zur strafrechtlichen 
Bewertung sexueller Aktivitäten Jugendlicher zeugen von 
rechtspolitischer Klugheit und entwicklungspsychologischem 
Verständnis für die Eigenheiten von Teenagern in ihrer sexuellen 
Such- und Findungsphase. Die Korrekturen belegen zudem, dass der 
Bundestag als Gesetzgeber fähig ist, eine übers Ziel schießende, das 
EU-Soll übererfüllende Berliner Exekutive zu korrigieren.
Es bleibt also dabei, dass die Kino-Logen-Liebelei zwischen einem 
Siebzehnjährigen und einer Sechzehnjährigen, zu der sich Letztere 
durch welche geschickten, dem Augenblick und der Natur geschuldeten 
Avancen auch immer hat verleiten lassen, für den Stürmer und Dränger 
strafrechtlich folgenlos bleibt. Was Eltern nicht wissen müssen, geht
die Justiz erst recht nichts an. Eine Sache für den Staatsanwalt 
würden Intimitäten erst dadurch, wenn der Siebzehnjährige mit 
krimineller Energie, etwa durch Drohung mit einem empfindlichen Übel 
(Tatbestandsmerkmal der Nötigung) Gefügigkeit erzielt hätte. Sobald 
die sexuelle Aktivität zuhälterisch motiviert ist, verdient sie auch 
dann kein Pardon, wenn sie von einem Minderjährigen, aber bereits 
Strafmündigen, also einem 14- bis 17-Jährigen ausgeht.

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Telefon: (0211) 505-2303

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