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Rheinische Post: Schonzeit für Raucher vorbei

Düsseldorf (ots)

von Detlev Hüwel
In wenigen Tagen wird es ernst: Ab 1. Juli gilt in 
Nordrhein-Westfalen auch in Gaststätten und Kneipen das generelle 
Rauchverbot. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist das Gesetz zum
Schutz der Nichtraucher allerdings durchaus moderat. Es sieht 
Ausnahmen etwa für Raucherclubs und für geschlossene Gesellschaften 
vor. Anders als beispielsweise in Bayern darf zudem in abgetrennten 
Nebenräumen gepafft werden.
Diese "weiche" Regelung mutet allerdings wenig logisch an. Denn die 
Nebenzimmer-Lösung mag zwar Gäste vor dem unangenehmen und obendrein 
noch gefährlichen Qualm schützen, aber was ist mit der 
(nichtrauchenden) Kellnerin? Umgekehrt ist zu fragen: Wen will das 
Gesetz eigentlich schützen, wenn der Wirt einer Einraum-Kneipe selbst
Raucher ist und fast nur rauchende Gäste bedient?
Auch hier wäre "privat vor Staat" wohl die angemessenere Lösung 
gewesen: Jeder Eckkneipen-Wirt sollte selbst entscheiden können, ob 
er ein Rauchverbot verhängt. Will er das nicht, müsste dies von außen
gekennzeichnet werden. Die Auswahl könnten die Kneipen-Besucher dann 
ganz nach eigenem Geschmack treffen, und kein Wirt hätte mehr Grund, 
sich über ein indirektes "Berufsverbot" zu beklagen. Wie so oft in 
der Politik, hat auch diesmal "Karlsruhe" das letzte Wort.
Bericht: Rauchen in der Kneipe..., Titelseite

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