Rheinische Post: Gesetze gelten auch für Forscher
Düsseldorf (ots)
von Stefanie Winkelnkemper
Wo kämen wir hin, wenn jeder mit dem Leben eines anderen spielen könnte, wie er wollte? Damit genau das nicht passiert, hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das die Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland regelt. Wissenschaftler, die dieses Gesetz bewusst ignorieren, machen sich strafbar. Denn embryonale Stammzellen sind nicht irgendwelche Zellen. Sie sind zerstörte Zellhaufen, aus denen sich ein Mensch hätte entwickeln können. Daher ist Stammzellforschung seit jeher ein zweischneidiges Schwert. Die Forschungsfreiheit steht gegen den Lebensschutz. Wie schwierig das Abwägen zwischen beiden Ansprüchen ist, war vor einem halben Jahr eindrucksvoll an Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) zu studieren. Die Theologin nannte die Debatte um eine Stichtags-Verlängerung für frischere Zellen die "schwierigste Situation meines Lebens". Sie entschied zu Gunsten der Forscher. Trotz der Neuregelung blieb das deutsche Gesetz aber ein sehr restriktives. Und das ist gut. Bis heute hat kein deutscher Forscher frischere Zellen bestellt, die seit der Gesetzesänderung freigegeben sind. Dabei besteht nun die Wahl. Projekte bedürfen lediglich der Prüfung. Wer aber dieses Genehmigungs-Verfahren unterlässt, kann sich auf Forschungsfreiheit nicht berufen.
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