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Rheinische Post: Zügige Justiz warum nicht? Kommentar Von Reinhold Michels

Düsseldorf (ots)

Zwei kurze Strafprozesse  jener gegen
Thüringens Ministerpräsidenten und dieser neue gegen den listigen 
Verführer und schofeligen Erpresser einer deutschen Milliardärin auf 
pikanten Abwegen  lassen Zweifel keimen an einem Grundsatz der 
Gerichtsbarkeit: der Gründlichkeit. In beiden Strafsachen dauerten 
die Hauptverhandlungen 60 Minuten bzw. wenige Stunden. Das wirkt 
komisch, aber nur auf den ersten Blick. Bevor die Justiz dem 
beliebten, aber falschen Verdacht ausgesetzt wird, sie setze 
Prominente  hier den in Österreich verurteilten Dieter Althaus, dort 
vor dem Münchner Landgericht Opfer und Belastungszeugin Susanne 
Klatten  nicht ausreichend bohrenden Fragen zur Erforschung der 
Wahrheit aus, sollte man bedenken: Wenn und wo nichts mehr 
aufzuklären ist, können und sollten die Gerichte die Beweisaufnahme 
beenden. Die Vermutung, es hätten Hinterzimmer-Deals zwischen den 
Verfahrensbeteiligten stattgefunden, lässt sich nicht belegen. Also 
sollte man nichts Derartiges unterstellen. Man kann auch zügig 
akribisch sein. Wir sollten froh sein, dass die Mühlen der Justiz 
einmal schnell mahlen. Meistens beklagen wir das Gegenteil. Natürlich
dürfen Genauigkeit sowie der Grundsatz der Öffentlichkeit der 
Hauptverhandlung nicht gelockert werden, weil die Justiz in Arbeit 
versinkt.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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