Rheinische Post: Zügige Justiz warum nicht? Kommentar Von Reinhold Michels
Düsseldorf (ots)
Zwei kurze Strafprozesse jener gegen Thüringens Ministerpräsidenten und dieser neue gegen den listigen Verführer und schofeligen Erpresser einer deutschen Milliardärin auf pikanten Abwegen lassen Zweifel keimen an einem Grundsatz der Gerichtsbarkeit: der Gründlichkeit. In beiden Strafsachen dauerten die Hauptverhandlungen 60 Minuten bzw. wenige Stunden. Das wirkt komisch, aber nur auf den ersten Blick. Bevor die Justiz dem beliebten, aber falschen Verdacht ausgesetzt wird, sie setze Prominente hier den in Österreich verurteilten Dieter Althaus, dort vor dem Münchner Landgericht Opfer und Belastungszeugin Susanne Klatten nicht ausreichend bohrenden Fragen zur Erforschung der Wahrheit aus, sollte man bedenken: Wenn und wo nichts mehr aufzuklären ist, können und sollten die Gerichte die Beweisaufnahme beenden. Die Vermutung, es hätten Hinterzimmer-Deals zwischen den Verfahrensbeteiligten stattgefunden, lässt sich nicht belegen. Also sollte man nichts Derartiges unterstellen. Man kann auch zügig akribisch sein. Wir sollten froh sein, dass die Mühlen der Justiz einmal schnell mahlen. Meistens beklagen wir das Gegenteil. Natürlich dürfen Genauigkeit sowie der Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht gelockert werden, weil die Justiz in Arbeit versinkt.
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