Rheinische Post: Unbegreiflich
Düsseldorf (ots)
von Ulli Tückmantel
Das Landgericht Mönchengladbach hat gestern im Namen des Volkes eines jener Urteile gesprochen, die dem offenkundigen Willen der Bevölkerung nicht nur widersprechen, sondern keinem normalen Bürger begreiflich zu machen sind. Da erklärt ein mehrfacher Vergewaltiger und Kinderschänder nach neuneinhalb Jahren Gefängnis, nur die Gefängnismauern hätten ihn zuletzt davon abgehalten, immer brutaler werdende Gewaltfantasien auszuleben. Das hätte es dem Gericht eigentlich leicht gemacht, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine anschließende Sicherungsverwahrung zu folgen. Statt der Selbsteinschätzung des Täters folgte das Gericht einem Psychologen und einem Therapeuten, die eine positive Entwicklung und Therapieerfolge bei dem Mann erkennen wollen. Ähnlich wie im Fall des Wiederholungstäters Karl D., der in Heinsberg seit drei Monaten rund um die Uhr bewacht wird, befand das Gericht das bloße Weiterbestehen der Gefährlichkeit des Täters als nicht ausreichend. Es wird nun also irgendwo in Deutschland einen weiteren Ort geben, an dem der Schutz der Nachbarn auf die örtliche Polizei abgewälzt wird. So geht es nicht weiter. Am Zug ist der Gesetzgeber, der die Rechtslage endlich den realen Gefahren anpassen muss.
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