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Rheinische Post: Die Lehren aus dem Hartz-Urteil

Düsseldorf (ots)

Kommentar von Antje Höning
Hartz-IV-Gegner interpretieren das Urteil des Verfassungsgerichts 
als Todesstoß für die Reform und machen Betroffenen Hoffnung auf mehr
Geld. Das ist absurd. Die Richter betonen ausdrücklich, dass die 
Regelsätze nicht "offensichtlich unzureichend" sind. Sie verlangen 
nur, dass der Staat den existenziellen Bedarf nachvollziehbar 
ermittelt und seine Leistung danach bemisst. Bisher hat er 
willkürlich festgelegt, dass etwa ein Kleinkind 60 Prozent des 
Erwachsenen-Unterhalts benötigt. Windeln, Schuhe, Bücher  Kinder 
haben einen anderen, nicht automatisch geringeren Bedarf. Absicht 
lauter, Verwaltungs-Handwerk ungenügend  so lautet zusammengefasst 
das Zeugnis, das die Richter den Machern der Hartz-Reform ausgestellt
haben. Damit geben sie zugleich die Marschrichtung für die Korrektur 
vor.
Es geht nicht darum, das Füllhorn auszuschütten. Viele Eltern, die 
von ihrer Hände Arbeit leben, bringen netto nicht so viel nach Hause,
wie es an "Stütze" gibt. Wer nun die Hartz-Sätze erhöht, verletzt das
Lohnabstandsgebot. Wer zugleich Mindestlöhne einführt, macht einfache
Arbeit noch unattraktiver. Um die Bildungschancen der Kinder zu 
erhöhen, sollte der Staat das Sachleistungsprinzip wieder einführen. 
Geld, das in die Bereitstellung von Büchern, Förderkursen, Schulessen
geht, kann nicht für Vaters Schnaps oder Mutters Handy ausgegeben 
werden.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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