Rheinische Post: Netzwerke sichern
Düsseldorf (ots)
Wer bisher mit Laptop oder Handy in einem Café am Marktplatz saß und sich in ein ungeschütztes fremdes Netzwerk einwählte, um auf Kosten anderer im Internet zu surfen, musste mit einer Strafanzeige rechnen. Dass das Wuppertaler Amtsgericht, von dem diese Rechtsprechung vor drei Jahren ausging, nun befindet, das Schwarz-Surfen sei doch keine Straftat, ist eine bemerkenswerte Wende in der Rechtsauffassung eines Gerichts. Der Beschluss ist jedoch nicht als Freibrief für iPhone- und Blackberry-Besitzer misszuverstehen, sie dürften die eigene Telefonrechnung zulasten Dritter reduzieren - übrigens immer mit dem Risiko, dabei selber ausgespäht zu werden. Die Entscheidung des Wuppertaler Gerichts sollte aber von allen Besitzern eines drahtlosen Internetzugangs als wirklich letzter Weckruf verstanden werden, ihre heimischen WLAN-Anschlüsse vor dem unerlaubten Zugriff Dritter zu sichern. Bereits im Mai hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, auch Privatleute seien verpflichtet, ihren WLAN-Anschluss "durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen" so zu schützen, dass er nicht von Dritten missbraucht werden könne. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Das Auto lässt man ja auch nicht unabgeschlossen auf der Straße stehen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell