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Rheinische Post: Schutz vor Tätern

Düsseldorf (ots)

von Gerhard Voogt

Schreckensnachrichten über Serienstraftäter, die sich nach ihrer Haftentlassung neue Opfer suchen, reißen leider nicht ab. Die Vorstellung, dass bis zum Jahresende 21 hochgefährliche Verurteilte in NRW auf freien Fuß gelangen könnten, ist deshalb nur schwer zu ertragen. Doch der Europäische Gerichtshof in Straßburg sieht eine Menschenrechtsverletzung darin, sie weiter unter Verschluss zu halten, weil die Unterbringung nachträglich angeordnet wurde. Was ist nun wichtiger? Das Recht der Täter, wieder freizukommen? Oder der Schutz der Bürger, die Angst vor den "tickenden Zeitbomben" haben? Beides ist wichtig. Straftäter, die bereit sind, sich einer Therapie zu stellen, müssen eine Chance bekommen, ihr Leben nach der Strafverbüßung wieder in die Hand zu nehmen, wenn Gutachter das für verantwortbar halten. Gefangene, die sich nicht behandeln lassen wollen oder bei denen keine Aussicht auf Besserung besteht, dürfen jedoch nicht auf freien Fuß gelangen. Der Staat muss die Gesundheit und das Leben von Unschuldigen vor notorischen Gewalttätern und Vergewaltigern schützen. Die Gerichte müssen im Einzelfall über die Freilassung entscheiden. Es wäre fatal, wenn deutsche Richter das Straßburger Urteil ungeprüft umsetzen würden.

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