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Rheinische Post: Bürger-Daten bleiben geschützt

Düsseldorf (ots)

Ein Kommentar von Gregor Mayntz:

Die aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtes schränkt den Polizei-Zugriff auf Bürgerdaten ein. Insofern ist sie beachtlich, wenn auch in ihren praktischen Auswirkungen eher von geringer Bedeutung. Wer schwere Straftaten begangen hat oder erkennbar plant, kann das Internet weiterhin nicht als rechtsfreien Raum nutzen. Insofern tragen die Richter dem Schutzbedürfnis der Bürger vor Verbrechen und Terror Rechnung. Aber sie klopfen dem Gesetzgeber einmal mehr auf die Finger, präziser zu arbeiten, wenn es um das Schutzbedürfnis der Bürger vor Behörden-Neugier geht. Rot-Grün hatte "vergessen", einen Grundrechtseingriff als solchen kenntlich zu machen und die Bedingungen aufzulisten. Die Motive des Urteils passen unter die Rubrik "Wer hat's erfunden?". Denn Karlsruhe entwickelte im aufkommenden Computerzeitalter das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung". Es kann daher nicht verwundern, dass die Verfassungsrichter immer genau hinschauen, wenn der Staat Zugriff auf Daten nimmt. Zumeist lässt Karlsruhe das im Grundsatz zu, pocht aber auf berechenbare Verhältnismäßigkeit. Das gestrige Urteil ist deshalb auch eine Erinnerung an den Gesetzgeber, nicht nur beim nun betroffenen Telekommunikationsgesetz nachzubessern, sondern auch bei den Vorratsdaten endlich zu Potte zu kommen.

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