Rheinische Post: Was Recht ist
Düsseldorf (ots)
Wer einen anderen zu Unrecht einsperrt, muss mit einer Verurteilung wegen Freiheitsberaubung rechnen. Bis zu fünf, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre lang erfährt der Täter in Haft dann am eigenen Leib, was Unfreiheit bedeutet. Nach dem Leben ist die Freiheit das höchste Gut, manchem mag sie gar wichtiger als das Leben sein. Das Strafgesetzbuch trägt dem Rechnung. Wenn ein Staat jemanden widerrechtlich über die Zeit der Strafhaft hinaus einsperrt, so wie das Land Baden-Württemberg es mit vier Männern getan hat, kommt es nicht darauf an, dass die Justiz des Landes dabei ein gutes Gewissen hatte, weil sie nach damals geltendem Gesetz entschied. Entscheidend ist - und darauf hat das Landgericht Karlsruhe gestern völlig zu Recht hingewiesen, ob den durch den Staat ihrer Freiheit Beraubten objektiv Unrecht geschah. Man kann die Weisheit des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofes beim Thema "Sicherungsverwahrung" bezweifeln. Nur eins ist klar: Die mehr als zehn Jahre währende Sicherungsverwahrung war nicht rechtens, verstieß gegen die Menschenrechtskonvention, die Deutschland anerkennt. Also muss der Staat, wenn er ein Staat des Rechts sein will, mit Geld Unrecht ausgleichen.
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