Rheinische Post: Vertrauen und Kontrolle
Düsseldorf (ots)
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Attestpflicht im Krankheitsfall klingt juristisch schlüssig, folgerichtig, nachvollziehbar. Ob es arbeitslebenspraktisch ist, darf bezweifelt werden. Die Arbeitnehmer-Pflicht, krankheitsbedingtes Fehlen am Arbeitsplatz glaubhaft zu machen, ist die Kehrseite jener Medaille, deren Vorderseite die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beschreibt. Das verräterische Wort vom Krankfeiern (Wie kann man etwas Unschönes feiern?) deutet auf die Übung einer listigen Minderheit: "Unwohlsein" an Wochenend-nahen Werktagen. Hier muss bittere "Arznei" her, denn Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser. Unklugheit schimmert durch das Urteil, weil es mehr kränkelnde Arbeitnehmer an Tag eins etwa eines heraufziehenden Infekts in die Keim-Zellen namens Wartezimmer verweisen könnte, wo zwei Tage daheim mit bewährten Hausmitteln gut täten. Und ist dem Arbeitgeber wirklich damit geholfen, wenn die Arbeitsunfähigkeits-Prognose aus ärztlichem Selbstschutz großzügig befristet wird?
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