Rheinische Post: NPD-Verbotsantrag
Düsseldorf (ots)
Die Geschichte darf sich nicht wiederholen. Wenn, wie zu erwarten, demnächst ein neuer Verbotsantrag gegen die NPD das Bundesverfassungsgericht erreicht, muss die Klageschrift in jeder Hinsicht "wasserdicht" sein. Keinesfalls darf der Vorstoß so enden wie 2003, als Karlsruhe das Verfahren wegen des Einsatzes von V-Leuten einstellte. Ein erneutes Scheitern des NPD-Verbots wäre geradezu verheerend, weil die politisch Unverbesserlichen damit für lange Zeit eine Art Freibrief ausgestellt bekämen. Ein erneuter Verbotsantrag ist also riskant, aber ist er überhaupt nötig? Bei der NRW-Wahl im März bekam die NPD lediglich 0,5 Prozent. Allerdings sitzt sie in zwei Landtagen (Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern). Mit einem Verbot aber kann man den rechten Sumpf kaum austrocknen. Vielmehr dürfte sich die Szene dann auf "Kameradschaften" oder andere braunen Vereinigungen verlagern. Doch die Verbots-Vorbereitungen sind schon so weit gediehen, dass ein Rückzug ohne erheblichen Gesichtsverlust kaum mehr möglich zu sein scheint.
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