Rheinische Post: Erregung vor Prozess Kommentar Von Reinhold Michels
Düsseldorf (ots)
Bei aller oft bloß künstlichen Erregung über die unkluge, aber juristisch nicht zu beanstandende Vergabe von Presseplätzen beim Strafverfahren gegen die des Mordes angeklagte Nazi-Spießgesellin Zschäpe ist es Zeit, einmal festzuhalten: Anders, als es ein politisierender Nebenklage- Anwalt meint, geht es bei der unseligen Platzvergabe mitnichten um die "Riesenchance" zu zeigen, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Das tut er seit Jahr und Tag. Gravierende Unzulänglichkeiten wie jene bei der Aufklärung der Morde sind die Ausnahme. Ob der Rechtsstaat im kommenden Großverfahren seinem Namen Ehre macht, wird sich an der Beachtung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung durch den OLG-Senat, an der Beweisführung, dem individuellen Schuldnachweis und dann hoffentlich an einer tat- und schuldangemessenen harten Strafe erweisen. Gerade vor einem Prozess, bei dem extremistische Hetzer von links und rechts sprungbereit auf der Lauer liegen, sollte Ruhe einkehren und niemand unwidersprochen perfide Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Gerichte säen.
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