Rheinische Post: Kommentar
Hartz-IV im Eigenheim
= Von Eva Quadbeck
Düsseldorf (ots)
Wer nach einem Jahr Arbeitslosigkeit auf Hartz-IV angewiesen ist, den trifft es hart. Er muss aus einer großzügigen Wohnung ausziehen, das mühsam abgestotterte Auto verkaufen und auch sein Erspartes aufbrauchen, bevor er den Regelsatz von 382 Euro für einen Alleinstehenden - ohne Kosten für die Unterkunft - erhält. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass eine selbstgenutzte Immobilie, wenn sie nicht zu üppig bemessen ist, im Besitz der Hartz-IV-Empfänger bleiben darf. Für Menschen, die nach zwei, drei oder vier Jahren Arbeitslosigkeit den Wiedereinstieg schaffen, ist dies eine humane und angemessene Lösung. Diese Regelung birgt auch einen Schutz vor Altersarmut. Zugleich öffnet sie dem Missbrauch die Tür - zum Beispiel für jene, die zur Rettung des eigenen Vermögens eine Immobilie kaufen, bevor sie Hartz-IV beantragen. Zudem hegt die Arbeitsagentur den Verdacht, dass Immobilienwerte vom Antragsteller vielfach nicht angegeben werden, da sie keine Prüf-Möglichkeiten hat. In dieser Frage benötigt die Arbeitsagentur im Sinne der Gerechtigkeit mehr Befugnisse.
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