Rheinische Post: Kommentar
Vorratsdaten neu regeln
= Von Gregor Mayntz
Düsseldorf (ots)
Das Netz frohlockt: Der EU-Generalanwalt hält die Vorratsdaten-Richtlinie der EU für rechtswidrig, also sind angeblich auch die Pläne von Union und SPD zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gestorben. So simpel ist es aber nicht. Denn genau betrachtet ist für Pedro Cruz Villalón die Vorratsdatenspeicherung "völlig legitim" - nur halt so nicht, wie es die EU-Richtlinie vorgibt. Die Anforderungen an die Datensammler sind ihm zu gering, die Speicherfristen zu lang und die Bestimmungen für staatliches Abrufen zu lasch. Damit hat der Generalanwalt genau das eingefordert, was sich Schwarz-Rot vorgenommen hat. Weil der Anwalt empfahl, die Richtlinie trotzdem in Kraft zu lassen, drohen Deutschland wegen fehlender Regelungen weiter Strafzahlungen. Dem ließe sich vorbeugen, indem die neue Koalition die Vorratsdaten genau so regelt, wie es der Anwalt verlangt. Das wäre ein Vorbild für Europa, verkleinerte den verfolgungsfreien Raum für Verbrecher und könnte belegen, wie Datenschutz und Strafverfolgung zusammenpassen.
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