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Rheinische Post: Kommentar
Die Kirche muss ihr Arbeitsrecht ändern = Von Frank Vollmer

Düsseldorf (ots)

Kein Zweifel: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarzts in einem katholischen Krankenhaus rechtens war, ist folgerichtig. Die Kirchen genießen weitgehende Autonomie in der Regelung ihrer Angelegenheiten, auch ihres Arbeitsrechts. Das steht so in der Verfassung. Karlsruhe hat betont, dass es nicht daran denkt, diese Autonomie auszuhöhlen. Das ist grundsätzlich gut - der Umgang mit den Sakramenten ist keine Verfügungsmasse für staatliche Gerichte. Das Problem liegt anderswo: Ein Arbeitsrecht, das Wiederverheirateten grundsätzlich mit Kündigung droht, ist nicht mehr vermittelbar - einer immer kirchenferneren Öffentlichkeit ohnehin nicht, aber auch nicht in der Kirche selbst. Die Bischöfe sind daher (auch theologisch) gut beraten, dass sie über eine Anpassung nachdenken, die auf Einzelfallprüfungen hinausläuft. So ist es übrigens gängige kirchliche Praxis. Die katholische Kirche hat sich vorerst nicht zu sorgen, dass staatliche Instanzen ihr Selbstbestimmungsrecht infrage stellen. Gefahr droht der Akzeptanz ihrer Sonderrolle von innen: von der Kirche selbst. Unbarmherzig auf hergebrachte Pauschallösungen zu pochen, führt bloß in die Sackgasse.

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