Rheinische Post: Familienunternehmer rechnen mit Erbschaftsteuer-Reform
Düsseldorf (ots)
Das Bundesverfassungsgericht wird die Erbschaftsteuer-Regeln für Betriebe nach Einschätzung der deutschen Familienunternehmer in dieser Woche für teilweise verfassungswidrig erklären. "Wir rechnen damit, dass das Gesetz zur Erbschaftsteuer wohl in die Werkstatt muss", sagte der Präsident des Verbandes der Familienunternehmer. Lutz Goebel, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe). "Vermutlich werden die Gesetzgeber es mit einer Mehr-Punkte-Mängelliste zu tun bekommen", sagte Goebel. "Auch aus unserer Sicht gab es einige Überdehnungen bei der Verschonung, die an sich und in ihrem Kern dennoch richtig und wichtig bleibt", so Goebel. Die Verfassungsrichter werden am Mittwoch ihr Urteil zur Erbschaftsteuer sprechen. Nach der mündlichen Verhandlung vor einigen Monaten rechnen Experten und Betroffene damit, dass es die besonderen Verschonungsregeln für Erben von Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt. Bisher können Erbem steuerfrei ausgehen, wenn sie einen Betrieb nach dem Übergang sieben Jahre lang weiter führen. Viele Erben entscheiden sich für eine zweite möglivhe Variante: Wenn sie den Betrieb fünf Jahre lang weiter führen und die Arbeitsplätze erhalten, werden ihnen 85 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen. Kleine Betriebe mit maximal 20 Mitarbeitern müssen für den Erhalt der Arbeitsplätze keinen besonderen Nachweis führen, um in den Genuss des Steuernachlasses zu kommen.
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